Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Beihilfe
ZIB 12.09 - 9959/18/VV : 1
Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen (75310000)
Lieferauftrag
Elektronische Beihilfe
21.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
System zur Festsetzung, Abrechnung und Auszahlung von Beihilfe durch Beihilfestellen des Bundes
17.647.058,82
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:48
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf widerspricht.
3
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand einer Bewertung der von den Bewerbern einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Aus der Bewertung ergibt sich die Rangfolge, die darüber entscheidet, welche drei bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen, wenn er mindestens 50% der vergebenen Punkte für die Eignung erreicht hat (mindestens 91 von möglichen 180 Punkten).
Auswahlkriterien:
Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Auswahlkriterien entsprechend der im Abschnitt III.1) dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes B-Kriterium eine Punktzahl zwischen 0 und 3. A-Kriterien sind zwingend zu erfüllen.
Referenzen:
Bewertet wird die Qualität der Referenzen entsprechend der im Abschnitt III.1) dargestellten Systematik. Die Qualität der Referenzen bemisst sich nach der Vergleichbarkeit der vom Bewerber beschriebenen Referenzprojekte in Bezug auf Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand. Dabei wird eine einheitliche Punktzahl zwischen 0 und 3 für jede Referenz vergeben.
In das Gesamtergebnis gehen die vergebenen Punktzahlen mit ihrer individuellen Gewichtung ein. Es können maximal 180 Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Haben mehrere Bewerber die drittbeste Punktzahl erreicht, werden diese alle aufgefordert.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterium (AK)
(AK) Führen Sie den Nachweis darüber, dass die Bewerberin einem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates eingetragen ist. Bitte legen Sie einen Auszug bei, der nicht älter als drei Monate ist. (§ 44 VGV)
Erwartungshorizont (EH): Der geforderte Registerauszug der Bewerberin, nicht älter als drei Monate, liegt vor.
(AK) Füllen Sie (gem. § 48 VgV) für jede Bewerberin, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. jede Unterauftragsnehmerin die Anlage "21_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" aus.
Erwartungshorizont (EH): Die komplett ausgefüllte Anlage "21_Eigenerklaerung_ Ausschlussgruende" liegt von jedem Beteiligten der Bewerberin vor.
Ausschlusskriterium (AK) | Bewertungskriterium (BK)
(AK) Füllen Sie für jedes Unternehmen einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für Dritte, insbes. Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe die Anlagen "10_Unternehmensdarstellung" und "22_Unternehmensdaten" aus.
Erwartungshorizont (EH): Die komplett aufgefüllten Anlagen "10_Unternehmensdarstellung" und "22_Unternehmensdaten" liegen von jedem beteiligten Unternehmen vor.
(BK) Ergänzen Sie die in der Anlage "10_Unternehmensdarstellung" gemachten Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) bezogen auf den für die Ausschreibung maßgeblichen Geschäftszweiges um folgende 2 Punkte:
1. Umsatz in der öffentlichen Verwaltung (ÖV)
2. Umsatz in der IT-Beratung und Softwareentwicklung in der
Versicherungsbranche, speziell Krankenversicherungen oder Beihilfe
Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 1 DIN A4-Seite.
Das Kriterium wird wie folgt bewertet und mit einer Gewichtungspunktzahl von 20 multipliziert:
0 Punkte:
Es liegen keine Angaben vor.
ODER
Der Gesamtumsatz liegt im Durchschnitt unter 5 Mio. € pro Jahr.
ODER
Der Umsatz in der ÖV liegt im Durchschnitt unter 5% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
ODER
Der Umsatz in der Versicherungsbranche, speziell Krankenversicherungen, oder Beihilfe liegt im Durchschnitt unter 5% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
ODER
Die Angaben beziehen sich nicht auf den geforderten Zeitraum.
1 Punkt:
Der Gesamtumsatz liegt im Durchschnitt über 5 Mio. € pro Jahr.
UND
(Der Umsatz in der ÖV beträgt im Durchschnitt 6 bis 10% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
ODER
Der Umsatz in der Versicherungsbranche, speziell Krankenversicherungen, oder Beihilfe beträgt im Durchschnitt 6 bis 10% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz. )
2 Punkte:
Der Gesamtumsatz liegt im Durchschnitt über 5 Mio. € pro Jahr.
UND
Der Umsatz in der ÖV beträgt im Durchschnitt 11 bis 19% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
UND
Der Umsatz in der Versicherungsbranche, speziell Krankenversicherungen, oder Beihilfe beträgt im Durchschnitt 11 bis 19% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
3 Punkte:
Die Voraussetzungen für 2 Punkte sind gegeben.
UND
Der Umsatz in der ÖV beträgt im Durchschnitt mehr als 25% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
UND
Der Umsatz in der Versicherungsbranche, speziell Krankenversicherungen, oder Beihilfe beträgt mehr im Durchschnitt als 20% pro Jahr bezogen auf den Gesamtumsatz.
(AK) Führen Sie den Nachweis über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mind. 1.000.000 Euro sowie für sonstige Schäden von mind. 500.000 Euro.
Bitte legen Sie einen Auszug vor der nicht älter als drei Monate ist. (§ 45 Abs. (4) VgV Punkt 2)
Erwartungshorizont (EH): Ein entsprechender Auszug über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung, nicht älter als drei Monate, liegt vor.
Ausschlusskriterium (AK) | Bewertungskriterium (BK)
(BK) Geben Sie (gem. § 46 Absatz 3 VgV) mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Bereich öffentlichen Verwaltung mit Bezug zum Leistungsgegenstand (vgl. Kapitel 3 des Leitfadens) an.
Verwenden Sie dazu jeweils die Anlage "09_Referenzen" (10 Hauptpunkte und 7 Unterpunkte).
Bitte fügen Sie pro Referenz neben der Anlage max. 5 Seiten DIN A4 bei.
Jede der drei Referenzen wird wie folgt bewertet und mit einer Gewichtungspunktzahl von 10 multipliziert:
0 Punkte:
Es liegen keine Angaben vor.
ODER
Das Ende des Leistungszeitraums der Referenz liegt mehr als 5 Jahre zurück.
ODER
Die in der Anlage "09_Referenzen" geforderten Angaben sind lückenhaft oder nicht nachvollziehbar dargelegt.
1 Punkt:
Alle in der Anlage "09_Referenzen" geforderten Angaben sind komplett und nachvollziehbar dargelegt.
2 Punkte:
Die Voraussetzungen zum Erreichen eines Bewertungspunktes sind erfüllt.
UND
Die Ausführungen zu Herausforderungen, Problemen und deren Lösungsansätze sind verständlich dargelegt und entsprechen im Wesentlichem dem Leistungsgegenstand dieses Verfahrens.
3 Punkte:
Die Voraussetzungen zum Erreichen von zwei Bewertungspunkten sind erfüllt.
UND
Die Referenz bezieht sich auf ein an den Leistungsgegenstand angelehntes Projekt in der Größenordnung 500.000 bis 2 Mio. Antragsbearbeitungen pro Jahr im Bereich Krankenversicherung/Beihilfe der öffentlichen Verwaltung.
(AK) Sichern Sie zu, dass Sie für die in der Anlage "38_Rollen_und_Kompetenzen" aufgeführten Rollen geeignetes und qualifiziertes Personal mit den geforderten Kompetenzen bereitstellen werden. Füllen Sie hierzu das Formblatt "Eigenerklaerung_Kompetenzen_und_Rollen" aus.
Erwartungshorizont (EH): Das Formblatt, das alle in der bezeichneten Anlage aufgeführten Rollen mit den darin geforderten Kompetenzen bereitgestellt werden können, liegt vor.
(BK) Stellen Sie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren je Jahr dar (2016, 2017, 2018).
Im Falle von Bewerbergemeinschaften geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen differenziert nach den beteiligten Unternehmen an. (§ 46 Abs. (3) VgV Punkt 8)
Das Kriterium wird wie folgt bewertet und mit einer Gewichtungspunktzahl von 10 multipliziert:
0 Punkte:
Es liegen keine Angaben vor.
ODER
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt unter 50.
ODER
Die Angaben beziehen sich nicht auf den geforderten Zeitraum.
ODER
Die Angaben sind nicht vollständig.
1 Punkt:
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt zwischen 50 und 99.
2 Punkte:
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt zwischen 100 und 150.
3 Punkte:
Die Anzahl der Mitarbeiter liegt über 150.
(AK) Sichern Sie zu, dass alle Beschäftigten inkl. Vertretung, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mind. CEFR Stufe C1).
Erwartungshorizont (EH): Die Zusage liegt vor.
(AK) Bestätigen Sie, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1 / Ü2) und/oder Ihr Unternehmen einer Geheimschutzbetreuung unterzieht, wenn nach Zuschlag das Erfordernis besteht.
Erwartungshorizont (EH): Die Bestätigung liegt vor.
(AK) Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Beschäftigten für die benannten Rollen für das ausgeschriebene Projekt im Rahmen des ersten Einzelabrufes (Werkvertrag) kontinuierlich eingesetzt werden, abgesehen von Fällen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Änderungen des Projektteams bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftraggeberin und müssen vergleichbar sein. Die Änderungen sind mind. 2 Wochen im Voraus anzuzeigen und zu begründen.
Erwartungshorizont (EH): Die Bestätigung liegt vor.
Weitere Eignungskriterien entnehmen Sie bitte VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Aufgrund der Komplexität und der Anzahl der erforderlichen Projektschritte (Konzeption, Customizing, Test, Datenmigration, Schulung etc.) des IT-Projektes ist nicht sichergestellt, dass die Pilotierung und Anpassung des Kernsystems beim BVA und die anschließende Bereitstellung der Leistung aus der Rahmenvereinbarung für weitere Bundesbehörden innerhalb von vier Jahren erfolgen kann.
ja
15.07.2019
11:30
- Deutsch (DE)
01.04.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Ausschlusskriterium (AK)
(AK) Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d.h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten verarbeitet.
Füllen Sie für jede Bewerberin, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. jede Unterauftragsnehmerin die Anlage "15_Eigenerklaerung_Auftragsverarbeitung" aus.
Erwartungshorizont (EH): Die komplett ausgefüllte Anlage "15_Eigenerklaerung_ Auftragsverarbeitung" liegt von jedem Beteiligten der Bewerberin vor.
(AK) Erklären Sie ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben.
Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "11_Unterauftraege" bzw. "23_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung" sowie die Anlage "24_Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege" ausgefüllt vor.
Erwartungshorizont (EH): Die erforderlichen Unterlagen liegen vor.
(AK) Erklären Sie sich bereit, mit Vorlage eines Angebots die Einhaltung der "Kernarbeitsnormen ILO" (gem. Formular "27_Erklärung soziale Nachhaltigkeit IT") zu gewährleisten.
Erwartungshorizont (EH): Die Bereitschaft zur Erklärung liegt vor.
Die Vergabeunterlagen wurden mit Hilfe der Beratungsunternehmen Cassini Con-sulting GmbH sowie BearingPoint GmbH und CONET Business Consultants GmbH erstellt. Sollten aus Sicht des Bewerbers/Bieters aufgrund der Mitwirkung dieser Firmen bzw. einzelner Mitarbeiter dieser Firmen im vorliegenden Vergabeverfahren ein Interessenkonflikt bestehen oder drohen, teilen Sie dies bitte umgehend unter Darlegung der Gründe der Vergabestelle mit. Auf Nachfrage werden die Namen der natürlichen Personen, die für den Dienstleister mit dem Verfahren befasst sind bzw. waren, mitgeteilt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, inhaltliche Anforderungen an den Auftrag zurückzunehmen.
Die Leistungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können neben den Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorganen von folgenden Behörden und Einrichtungen abgerufen werden (Bedarfsträger):
- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Bundesrechnungshof (BRH)
- Bundespolizei
- Generalzolldirektion (Zoll)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
07.06.2019
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