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Ausschreibungsdetails

Imagekampagne Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.06.2019 (letzte Änderung am 02.08.2019)

08.07.2019 23:59

SPK-ZVS-19-0007-VvmT-HV

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

02.08.2019 15:45

2019/S 110-269068

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.

Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.

Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl: 10785
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle (ZVS), Herr Seel
Telefon: +49 30-266413100

I.3)
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Bundesunmittelbare Stfitung


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Wissenschafts- und Kultureinrichtung, an der Schnittstelle zwischen Kunst und Kultur auf der einen und Wissenschaft und Forschung auf der anderen Seite

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Imagekampagne Stiftung Preußischer Kulturbesitz

SPK-ZVS-19-0007-VvmT-HV

II.1.2)
CPV-Code

Werbekampagnen (79341400)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zählt zu den größten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen weltweit. In der Kommunikation steht sie vor großen Herausforderungen: Die SPK ist die größte Kultureinrichtung Deutschlands. In dieser Rolle wird sie von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Die SPK hat außerdem ein faszinierend vielfältiges kulturelles Angebot zu bieten. Für Nutzer- und Besucherinnen ist diese Bandbreite aber nicht als Mehrwert erfahrbar. Darüber hinaus verändern sich die Nutzungsgewohnheiten der Zielgruppen der SPK aufgrund des digitalen Wandels. Die SPK soll als Kulturmarke zukünftig in den digitalen Medien viel stärker erlebbar sein. In der Öffentlichkeit sollen die innovativen Facetten sowie die Alleinstellungsmerkmale der SPK deutlicher sichtbar werden. Gemeinsam mit einer Agentur sollen Wege der Imagekommunikation gefunden werden, die es erlauben, den Mehrwert des Gesamtverbundes SPK für Besucher und Nutzer klarer und emotionaler zu artikulieren.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Hauptverwaltung (HV)

Von-der-Heydt-Str. 16-18

10785 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zählt zu den größten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen weltweit. Die Bestände und Sammlungen der SPK und ihrer fünf Einrichtungen – die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Ibero- Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung – fasst alle Sparten der kulturellen Überlieferung zusammen, und ihre Sammlungen haben einen universellen Charakter: An ihnen kann die kulturelle Entwicklung der Menschheit von den Anfängen bis in die Gegenwart in einem globalgeschichtlichen Kontext gezeigt und erforscht werden.

Die Stiftung steht mit anderen nationalen und internationalen Kulturinstitutionen in einem zunehmenden Wettbewerb um Wahrnehmbarkeit, Attraktivität, Besuchs- und Nutzerzahlen sowie gesellschaftliche Relevanz. Insbesondere in der externen Kommunikation steht sie vor drei großen Herausforderungen: Die SPK ist die größte Kultureinrichtung Deutschlands. In dieser Rolle wird sie von der Öffentlichkeit momentan aber nicht wahrgenommen. Die SPK hat außerdem ein faszinierend vielfältiges kulturelles Angebot zu bieten, das weltweit nahezu einzigartig ist. Für Nutzer- und Besucherinnen ist diese Bandbreite und Vielfalt aber nicht als Mehrwert erkenn- bzw. erfahrbar. Darüber hinaus verändern sich die Nutzungs- und Wahrnehmungsgewohnheiten der Zielgruppen der SPK vor allem auch aufgrund des digitalen Wandels. Die SPK soll als Kulturmarke zukünftig auch in den digitalen Medien viel stärker erlebbar sein. In der Öffentlichkeit, bei Medien und Stakeholdern sollen künftig die innovativen und internationalen Facetten sowie die Alleinstellungsmerkmale der SPK viel deutlicher sichtbar werden.

Gemeinsam mit einer Agentur sollen Wege in der Imagekommunikation gefunden werden, die es erlauben, den Mehrwert des Gesamtverbundes SPK für die Besucher und Nutzer klarer und emotionaler als bisher zu artikulieren. Gerade weil die Stärken und Spezifika der einzelnen Einrichtungen so unterschiedlich sind, ist es wichtig zu vermitteln, dass der daraus entstehende Gesamtkosmos eine noch viel umfassendere Geschichte erzählt als jede Einrichtung für sich genommen. Mit der künftigen Markenkommunikation sollen Nutzer und Besucher noch mehr bei ihren grundlegenden Bedürfnissen abgeholt werden.

Diesem Vorhaben voraus ging im Jahr 2012 eine Überarbeitung des Corporate Designs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz; diese führte zur Anwendung der heute bestehenden Logo-Architektur bei Basiselementen und Geschäftsausstattung. Im Zuge dessen folgte nach 2012 eine entsprechende Neugestaltung der Webseiten und des Intranets. Die konsequente, stiftungsweite Anwendung der bestehenden Corporate Design-Richtlinien ist bis dato noch keineswegs abgeschlossen.

Um die Stiftung als einen Gesamtverbund sehr unterschiedlicher, exzellenter Einrichtungen und Sammlungen zielgruppengerecht zu vermarkten; und um ein greifbares und emotional einprägsames Bild unserer Leistungen zu vermitteln, erfordert es im nächsten Schritt aber wirksame Maßnahmen in der Imagekommunikation, die über Aspekte des Corporate Designs hinausgehen. Während die SPK-Einrichtungen auch weiterhin ihre spezifischen Produkte an ihre eigenen Zielgruppen kommunizieren, muss gemeinsam mit einer Agentur das Fundament einer tragfähigen, gemeinsamen SPK-Markenwelt formuliert werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

„A“, (A) Ausschlusskriterium

• Nachweis eines durchgeführten Auftrages für einen öffentlichen Auftraggeber oder eine Kultureinrichtung sowie NGO in den Geschäftsjahren 2017 und 2018

• Nachweis Arbeitssprache Deutsch

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten (Insgesamt können maximal 41 Punkte erreicht werden):

1) Mindestens zwei Referenzen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrages nach Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind (jeweils maximal 15 Punkte). Die Vergleichbarkeit wird nach folgenden Kriterien bewertet:

a. Generieren von Aufmerksamkeit: Kampagne war aufmerksamkeitsstark und öffentlichkeitswirksam, dh. wurde wahrgenommen (jeweils maximal 5 Punkte)

b. Erreichung des Kommunikationszieles: Kampagne hat die angestrebte Zielgruppe erreicht und involviert (jeweils maximal 5 Punkte)

c. Generierung medialer Buzz: Kampagne hat virale Effekte erzeugt, Social Media erreicht, weitere PR und positive Medienberichterstattung nach sich gezogen (jeweils maximal 5 Punkte)

2) Kreativität der Agentur (maximal 6 Punkte):

a. Platzierung in einem deutschen Kreativranking 2017 (Top 10: 3 Punkte, Top 20: 2 Punkte, Top 50: 1 Punkt)

b. Platzierung in einem deutschen Kreativranking 2018 (Top 10: 3 Punkte, Top 20: 2 Punkte, Top 50: 1 Punkt)

3) Personelle Kompetenz des Kernteams (maximal 5 Punkte): Nachzuweisen anhand geeigneter Unterlagen wie Kurz-Vitas und/oder Kundenreferenzen, insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien:

a. Konzeption und Umsetzung aufmerksamkeitsstarker Kampagnen (maximal 5 Punkte)

Zuschlagskriterien (für die Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden) ---> zusätzlich zu II.2.5) schon vorab in der Bekanntmachung an der Stelle hier unten aufgeführt:

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Kriterien sind:

„B“, (B) Bewertungskriterium

Die mit einem „B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit 65 Punkten zu bewertenden Kriterien dar. Folgende Kriterien (Merkmale) sollen aus dem eingereichten Pitch der Bieterinnen und Bieter hervorgehen.

Anforderungen (B):

1. Inwieweit wurde auf die im Briefing formulierten Ziele eingegangen? (15 Punkte)

a) Imagekorrektur der Marke SPK

b) Erhöhung der Markenbekanntheit

c) Konsequente Übersetzung eines gemeinsamen SPK-Themas in eine Imagekampagne

2. Wie überzeugend ist das präsentierte Kreativkonzept? (15 Punkte)

a) Potential der Kampagne, die definierte Zielgruppe emotional anzusprechen

b) Setzt neue Maßstäbe im nationalen und internationalen Kulturmarketing

c) Bringt Features der SPK auf unerwartete Art und Weise ins Spiel

3. Inwieweit werden praktische Aspekte der Markenführung berücksichtigt? (15 Punkte)

a) Integriert das bestehende Corporate Design der SPK

b) Die präsentierte Kampagnenidee ist langfristig und umfassend ausbaubar

c) Das Konzept ist anschlussfähig für die SPK-Einrichtungen mit ihrem jeweiligen Profil

4. Wie plausibel und nachvollziehbar ist die Darstellung der Kostenstruktur? (20 Punkte)

a) in Bezug auf Konzeption

b) in Bezug auf Produktion

c) in Bezug auf Mediakosten

d) In Bezug auf Beratung (konkret: Integration Brandbook)

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Unterlage (UfAB 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums der Bundesrepublik Deutschland in der aktuellen Version nach folgender Bewertungs- (Zuschlags-) Methode:

☒ Einfache Richtwertmethode

Kennzahl Z = Leistung (Wertungspunkte) / Preis (Wertungspreis)

Die Bewertung im Pitch erfolgt in einer Bewertungskonferenz.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweisekann zum Ausschluss der Bewerberin/des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2 und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

1) Eigenerklärung Auschlussgründe

2) Unternehmensdaten

3) Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend); Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (soweit zutreffend)

4) Unteraufträge (soweit zutreffend)

5) Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge (soweit zutreffend, für Dritte,

insbesondere Unterauftragnehmer)

6) Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

7) Erklärung Nichtanwendung Scientology

Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend genannten Erklärungen [1) bis 6)] und Nachweise vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die o. g. Unterlagen von jedem Mitglied vorzulegen.

Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit der höchsten Eignung (Insgesamt können maximal 41 Punkte erreicht werden):

1) Mindestens zwei Referenzen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrages nach Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind (maximal jeweils 15 Punkte). Die Vergleichbarkeit wird nach folgenden Kriterien bewertet:

a. Generieren von Aufmerksamkeit: Kampagne war aufmerksamkeitsstark und öffentlichkeitswirksam, dh. wurde wahrgenommen (jeweils maximal 5 Punkte)

b. Erreichung des Kommunikationszieles: Kampagne hat die angestrebte Zielgruppe erreicht und involviert (jeweils maximal 5 Punkte)

c. Generierung medialer Buzz: Kampagne hat virale Effekte erzeugt, Social Media erreicht, weitere PR und positive Medienberichterstattung nach sich gezogen (jeweils maximal 5 Punkte)

2) Kreativität der Agentur (maximal 6 Punkte):

a. Platzierung in einem deutschen Kreativranking 2017 (Top 10: 3 Punkte, Top 20: 2 Punkte, Top 50: 1 Punkt)

b. Platzierung in einem deutschen Kreativranking 2018 (Top 10: 3 Punkte, Top 20: 2 Punkte, Top 50: 1 Punkt)

3) Personelle Kompetenz des Kernteams (maximal 5 Punkte): Nachzuweisen anhand geeigneter Unterlagen wie Kurz-Vitas und/oder Kundenreferenzen, insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien

a. Konzeption und Umsetzung aufmerksamkeitsstarker Kampagnen (maximal 5 Punkte)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer (AN) haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet die/der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn sie/er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer die Auftraggeberin von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der von der/dem AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen der Auftraggeberin geltend gemacht werden sollten. Die/der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist auf Verlangen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber der Auftraggeberin zu erbringen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.07.2019

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

19.07.2019

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2019

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Soweit Sie im Rahmen der Stellung des Teilnahmeantrages bzw. der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).

Die Fragen sind über die E-Vergabeplattform zu übermitteln. Die dazugehörigen Antworten werden stets nur auf der E-Vergabeplattform veröffentlicht. Die jeweiligen Fristen für Fragen von Bewerberinnen/Bewerbern ist den Vergabeunterlagen (Anschreiben) zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,

Für den Teilnahmeantrag sind die vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden. Die Formblätter dienen der Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrages. Soweit die Formblätter gegenüber dieser Bekanntmachung weitergehende Informationen enthalten, sind diese - ggf. zusätzlich - maßgeblich.

Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, sodass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung und in dem Verfahrensbrief geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert,

— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,

— Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerberinnen/Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern

— Eine bestimmte Rechtsform der Anbieterin/des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,

— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beider Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Berlin
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte

Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor

der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.

Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

31.07.2019



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

31.07.2019


02.08.2019




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