Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Archivkartons Bundesarchiv 2019 - 2022
341-2019-0132
Kartons (44617100)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von alterungsbeständigen Archivkartons in verschiedenen Formaten
Freiburg (DE13)
Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
BERLIN (DE3)
Not specified / Other (00)
Standorte in Bayreuth, Berlin, Freiburg, Hoppegarten und Koblenz
Mindestbestellmenge = 69.640 St., geschätzte Abnahmemenge = 253.030 St. und maximale Abnahmemengen = 303.640 St. Für die Dauer der Laufzeit (2019-2022) wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Preis
01.08.2019
31.12.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister
- Unternehmensdarstellung inkl. Umsatz der letzten drei Jahre
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärungen bspw. über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie
- - Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
- - die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte,
- - bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw.
§ 123 Abs. 1 GWB
Die Eigenerklärungen sind mit dem Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
- Zwei Archiv-Referenzen, die nach Art und Umfang vergleichbar sind
- Vorlage von Musterkartons
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
11.07.2019
11:00
- Deutsch (DE)
05.08.2019
11.07.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/e
spd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
06.06.2019