Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=262500Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 409: BSI-Standard 200-4 BCM - Fortschreibung des Standards 100-4
P 409
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Der vorhandene BSI Standard 100-4 Notfallmanagement soll modernisiert werden und als BSI Standard 200-4 Business Continuity Management (BCM) veröffentlicht werden. Hiermit werden die nachfolgenden Ziele verfolgt:
• Praxisnahe Anleitung zu Etablierung, Betrieb, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines BCMS, die ohne weitere Zusatzwerke verständlich umsetzbar ist
• Einführung eines Stufenmodells, insbesondere zur Erleichterung des Einstiegs
• auch für KMUs geeignet
• Stärkung der Synergien mit anderen Managementsystemen, insbesondere der BSI Standardreihe 200-x
• Berücksichtigung der Kompatibilität mit den ISO-Normen der Reihe 22300 (diese waren bei Erstellung des BSI-Standards 100-4 noch nicht existent)
• Gewährleistung einer einfachen Migration vom bestehenden BSI Standard 100-4
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
siehe II.1.4)
Laufzeit in Monaten:8
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben bei Erfahrungen in Projekten zur Implementierung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von BCM oder Notfallmanagementsystemen bei Institution unterschiedlichster Branchen und Größen.
Im Wege der Referenzen ist nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben:
1. Entwicklung von Notfallmanagementsystemen
2. Durchführung von Bussiness Impact Analysen
3. Durchführung von Risiko-Analysen
4. Planung und Durchführung der Notfallvorsorgekonzeption inkl. Notfallplänen
5. Erfahrungen im Bereich von Tests und Übungen im Kontext von Notfallmanagementsystemen
6. Umfangreiche Erfahrungen in den angrenzenden Managmentsystemen zum BCMS:
• ISMS nach IT-Grundschutz und ISO 27001:2013
• ITSCM nach ITIL
• Incident Response Managment im Allgemeinen
• Outsourcing/Lieferantenbeziehungen (bzw. Supply Chain Management)
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
• Auftraggeber inkl. Fachbereich
• (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
• Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
• Dauer
• Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Alle Erfahrungsbereiche müssen durch mindestens drei geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf. Zu den einzelnen Teilbereichen von Punkt 6 müssen jeweils 2 Referenzen vorliegen.
Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen.
II. Referenzen: grafische Aufbereitung
Weisen Sie mindestens drei Visualisierungen mit Schwerpunkt Notfallmanagement oder Informationssicherheit nach, die von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich erstellt wurden, um einen Sachverhalt aus der hier zu vergebenden Leistung zu beschreiben.
Die Grafiken sind im Angebot (ggf. in einer separaten Anlage) abzubilden. Der Kontext / Inhalt der Grafiken ist kurz zu erläutern.
Aus den vorgelegten Grafiken / Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei der Konzeption und Gestaltung von Visualisierung von oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegende Visualisierung die technische und fachliche Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers, einen komplexen Zusammenhang in einer leicht verständlichen Grafik auf beschränktem Raum darzustellen, unter Beweis stellt.
III. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
16.07.2019
14:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
16.07.2019
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
06.06.2019