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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung für das Pilotprojekt Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekt) im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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13.06.2019

16.07.2019 23:59

16.07.2019 23:59

414-12.1 2019/4 Verbund

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

05.07.2019 14:32

2019/S 113-277418

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat 414 - Außenwirtschaft, Messen
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung für das Pilotprojekt Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekt) im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU

414-12.1 2019/4 Verbund

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines mehrjährigen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen und sukzessiven Bearbeitung und Erschließung eines Zielmarkts und der nachhaltigen Etablierung von Kontakten und Geschäftsbeziehungen in diesem Zielmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen sollen in einer Art Verbund gemeinsam einen ausgewählten Zielmarkt strategisch bearbeiten und sukzessive erschließen. Den “Verbund-Projekten“ steht das Spektrum der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung, insbesondere sollen verschiedene Module des MEP wie Informationsveranstaltungen, Geschäftsanbahnungen, Leistungsschauen, Informationsreisen und Markterkundungen als Teilprojekte des Verbund-Moduls strategisch aufeinander aufbauen. Die Programmplanung für das Gesamt- und die jeweiligen Teilprojekte obliegt dabei dem Durchführer. Für die Projektumsetzung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls sowie die Vorgaben der beigefügten Leitfäden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

s. II. 1.4)

Verbundprojekt für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bahnindustrie und Bahntechnik. Der Zielmarkt dieses Projekts sind die Länder Tunesien und Marokko.

Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie der beigefügten Leitfäden (Anlagen 2-2e).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen BAFA, Geschäftsstelle und Durchführer sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer um weitere 12 Monate verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung mit aussagekräftigem Profil des/ der Bieters/-in (Unternehmensdarstellung):

Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl, Gesellschafter, ggf. Konzernzugehörigkeit (gesellschafts¬rechtliche Verflechtungen, aber auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. weitere Standorte, Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte

- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der/ die Bieter/-in ansässig ist. Für Deutschland gilt das Handelsregister.

- Eigenerklärung, dass in §§ 123, 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB aufgeführte Tatbestände nicht zutreffen: Die Eigenerklärung ist von der Geschäftsführung des/ der Bieters/-in gesondert zu unterschreiben.

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern

- Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen: Sofern ein Subunternehmen eingesetzt wird, ist eine Eigen- und Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen

- Formfreie Eigenerklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist eine Eigenerklärung aller Beteiligten vorzulegen

Für weitere Informationen siehe Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1..

s. Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Geeignete Referenzen über ausgeführte vergleichbare Projekte: Vorlage von Referenzen der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten – mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren – Leistungen mit internationalem Bezug

- Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz für derartige Verbundprojekte; Beschreibung der allgemeinen Mitarbeiterstruktur (inkl. der Subunternehmen/Bietergemeinschaft) mit Angaben zu Anzahl feste/ freie Mitarbeiter/-innen, Anzahl der Mitarbeiter/-innen, unterschieden nach Aufgabenbereichen (bspw. Konzeption, Projektmanagement, Organisation etc.), Qualifikation der Mitarbeiter/-innen in den jeweiligen Aufgabenbereichen (Abschlüsse, Berufserfahrung soweit relevant)

Für weitere Informationen siehe Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1..

s. Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;

Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;

Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Vorlage einer Erklärung nach

- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen

- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.07.2019

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.07.2019

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

s. Ziffer 3.4 Verfahrensbeschreibung


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.06.2019



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