Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=262419Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für das Pilotprojekt Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Verbundprojekt) im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramm für KMU
414-12.1 2019/4 Verbund
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines mehrjährigen Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen und sukzessiven Bearbeitung und Erschließung eines Zielmarkts und der nachhaltigen Etablierung von Kontakten und Geschäftsbeziehungen in diesem Zielmarkt. Die teilnehmenden Unternehmen sollen in einer Art Verbund gemeinsam einen ausgewählten Zielmarkt strategisch bearbeiten und sukzessive erschließen. Den “Verbund-Projekten“ steht das Spektrum der Außenwirtschaftsförderung zur Verfügung, insbesondere sollen verschiedene Module des MEP wie Informationsveranstaltungen, Geschäftsanbahnungen, Leistungsschauen, Informationsreisen und Markterkundungen als Teilprojekte des Verbund-Moduls strategisch aufeinander aufbauen. Die Programmplanung für das Gesamt- und die jeweiligen Teilprojekte obliegt dabei dem Durchführer. Für die Projektumsetzung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls sowie die Vorgaben der beigefügten Leitfäden.
DEUTSCHLAND (DE)
s. II. 1.4)
Verbundprojekt für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bahnindustrie und Bahntechnik. Der Zielmarkt dieses Projekts sind die Länder Tunesien und Marokko.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des Moduls Partner für internationale Geschäftsentwicklung (Anlage 1) sowie der beigefügten Leitfäden (Anlagen 2-2e).
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen BAFA, Geschäftsstelle und Durchführer sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer um weitere 12 Monate verlängern.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
- Eigenerklärung mit aussagekräftigem Profil des/ der Bieters/-in (Unternehmensdarstellung):
Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl, Gesellschafter, ggf. Konzernzugehörigkeit (gesellschafts¬rechtliche Verflechtungen, aber auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. weitere Standorte, Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der/ die Bieter/-in ansässig ist. Für Deutschland gilt das Handelsregister.
- Eigenerklärung, dass in §§ 123, 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB aufgeführte Tatbestände nicht zutreffen: Die Eigenerklärung ist von der Geschäftsführung des/ der Bieters/-in gesondert zu unterschreiben.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern
- Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen: Sofern ein Subunternehmen eingesetzt wird, ist eine Eigen- und Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen
- Formfreie Eigenerklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist eine Eigenerklärung aller Beteiligten vorzulegen
Für weitere Informationen siehe Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1..
s. Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1.
- Geeignete Referenzen über ausgeführte vergleichbare Projekte: Vorlage von Referenzen der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten – mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren – Leistungen mit internationalem Bezug
- Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz für derartige Verbundprojekte; Beschreibung der allgemeinen Mitarbeiterstruktur (inkl. der Subunternehmen/Bietergemeinschaft) mit Angaben zu Anzahl feste/ freie Mitarbeiter/-innen, Anzahl der Mitarbeiter/-innen, unterschieden nach Aufgabenbereichen (bspw. Konzeption, Projektmanagement, Organisation etc.), Qualifikation der Mitarbeiter/-innen in den jeweiligen Aufgabenbereichen (Abschlüsse, Berufserfahrung soweit relevant)
Für weitere Informationen siehe Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1..
s. Anlage 3 Verfahrensbeschreibung Ziffer 3.1.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
16.07.2019
23:59
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
17.07.2019
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
s. Ziffer 3.4 Verfahrensbeschreibung
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
11.06.2019