Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung EMSR-Anlagen
ZR5-1133-2019-105-12-BL380
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
Dienstleistungen
Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik-Anlagen sowie Frequenzumformern der Kälte- und Wärmespeicheranlagen an und in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Die geothermischen Wärme- und Kältespeicher setzen sich aus diversen Grundwasserbohrungen, Brunnenstuben mit Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik-Anlagen, erdverlegten Rohrleitungen, technischen Hausanschlüssen und Hausverteilerräumen zusammen. Leistungsgrenze sind die Plattenwärmetauscher, die die geothermischen Kreisläufe von den wärme- und kältetechnischen Hauskreisläufen trennen. Medien zur Übertragung der Wärme/Kälte sind Glycol/Wasser, Grundwasser und NaCl-Sole.
Arbeiten an den Frequenzumformern (FU) der WS-Pumpen sind nur durch einen vom Hersteller zertifizierten und zugelassenen Kundendienst durchzuführen.
Hersteller der FU ist Baker Hughes INTEQ GmbH.
Des Weiteren müssen Prüfungen nach den DGUV-Vorschriften 3 und 4 für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt werden.
Für die Störungsbeseitigung ist vom Auftragnehmer eine tägliche 24-Stunden-Rufbereitschaft einzurichten. Als Reaktionszeit für den Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort werden 4 Stunden vereinbart.
Zur Verdeutlichung der örtlichen Rahmenbedingungen ist eine ORTSBESICHTIGUNG zwingend FÜR JEDEN BIETER erforderlich. Das Teilnahmeformular ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen und bei der Ortsbesichtigung vorzulegen, damit die Teilnahme seitens der Auftraggeberin bestätigt werden kann. Die Teilnahmebestätigung ist dann dem Angebot beizufügen.
Preis
01.10.2019
30.09.2021
Zuzüglich zwei Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin für je ein weiteres Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt
3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem
Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlich mindestens 140.000 Euro), soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Instandhaltung von Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik-Anlagen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte (darunter mindestens vier Personen mit elektrotechnischer Ausbildung, zum Beispiel Energieelektroniker, Elektroanlagenmonteur, Elektriker), gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über ein betriebsinternes Managementsystem für Kontraktoren im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheit- und Umweltschutz. Als Alternativen werden zudem zum Beispiel anerkannt: Gütesiegel "Sicher mit System", OHSAS 18001, DIN ISO 14001, DIN ISO 45001, SCC-Zertifizierung des Unternehmens, SCC von operativ tätigen Mitarbeitern/Führungskräften.
- Für die Personen, die im Zuschlagsfall eingesetzt werden:
• Eigenerklärung über die Fachkunde des eingesetzten Personals gemäß DGUV 113-004 für mindestens zwei Personen,
• Ausbildungsnachweis in einem elektrotechnischen Beruf (zum Beispiel Energieelektroniker, Elektroanlagenmonteur, Elektriker) nach DGUV Vorschrift 3 und 4 für mindestens vier Personen,
• Anlage 7 zur LB - Eigenerklärung verfügbare Arbeitskräfte, Nachweise
• Anlage 8 zur LB - Eigenerklärung Elektrofachkräfte (für die Personen, von denen der Ausbildungsnachweis beigefügt wird).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.07.2019
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2019
16.07.2019
14:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend FÜR ALLE BIETER erforderlich.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem
Referat BL 3 - Gebäudetechnik, Sachbereich 80, in Verbindung
Telefon: 030/227-33725 oder 030/22732531.
Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt.
Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
05.06.2019