Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=262010Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Druck/Herstellung und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweisen als Plastikkarte Az.:006-19
BZGA
Spezial-Druckerzeugnisse (22458000)
Lieferauftrag
Druck und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2019 sowie optional weitere 2 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2020.
1,00
EUR Euro
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Druck und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2019 sowie optional weitere 2 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2020. Dem Angebot sind 10 Stück verbindliche Ausführungsmuster in Bezug auf Druck, Weiterverarbeitung, Material und Beschreibbarkeit beizufügen, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Organspendeausweiskarten müssen u.a. so ausgelegt sein, dass auch durch Handschweißablagerungen sofort eine einwandfreie und nicht verwischbare Beschriftung mit Kugel- und Filzschreiber möglich ist. Der Auftragnehmer hat für den Druck das Material zu verwenden, welches er als Muster mit dem Angebot vorgelegt hat und welche vom Auftraggeber vor Auftragserteilung hinsichtlich seiner Beschreibbarkeit überprüft wurde. Die Erfüllung der vertraglichen Leistung hat unverzüglich zu erfolgen. Teillieferungen sind zulässig – 1. Teillieferung ab Oktober 2019 von mindestens 1,5 Mio. Expl. -
Die gesamte Lieferung soll bis zum 15. November 2019 abgeschlossen sein. Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Preis
1,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:3
ja
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle einer entsprechenden Beauftragung durch den Auftraggeber zwei Millionen weitere Organspendeausweise als Plastikkarte zu den Bedingungen dieses Vertrags zu liefern. Eine gesonderte Beauftragung ist bis zum 01.07.2020 seitens des Auftraggebers möglich. Die Organspendeausweise als Plastikkarte müssen bei Ziehung der Option bis spätestens Anfang November 2020 geliefert werden. Es handelt sich hierbei um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Erklärung Bietergemeinschaft
2. Eigenerklärung zur Eignung zu §§ 123, 124 GWB, Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB und Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
3. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
4. Eigenerklärung zu § 21 AentG
5. Eintragung in das Berufsregister am Sitz/Wohnort, wenn einschlägig.
6.Eigenerklärung zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
1. Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
2. Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung EU-Unterauftragnehmer
3. Falls erforderlich: EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
4. Falls erforderlich: Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
15.07.2019
12:00
- Deutsch (DE)
03.09.2019
15.07.2019
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Alle Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die Person des Erklärenden ist anzugeben (Textform im Sinne des § 126b BGB).
3. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt. Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen, indem sie unter www.evergabe-online.de hochgeladen werden (s. aber auch unter Ziff. 7). Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
4. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Will der Bieter ein abgegebenes Angebot zurücknehmen oder ändern, hat der Bieter - vor Ablauf der Angebotsfrist - das abgegebene Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen. Will der Bieter ein geändertes Angebot abgeben, hat er dieses vor Ablauf der Angebotsfrist neu über die Vergabeplattform einzureichen.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 10.07.2019 gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
7. Dem Angebot sind 10 Stück verbindliche Ausführungsmuster in Bezug auf Druck, Weiterverarbeitung, Material und Beschreibbarkeit beizufügen, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Die Organspendeausweiskarten müssen u.a. so ausgelegt sein, dass auch durch Handschweißablagerungen sofort eine einwandfreie und nicht verwischbare Beschriftung mit Kugel- und Filzschreiber möglich ist. Der Auftragnehmer hat für den Druck das Material zu verwenden, welches er als Muster mit dem Angebot vorgelegt hat und welche vom Auftraggeber vor Auftragserteilung hinsichtlich seiner Beschreibbarkeit überprüft wurde. Entsprechen die Muster nicht vorgenannten Bedingungen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Muster sind einzureichen bei:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Referat 1-14
Organ- und Gewebespende / Blutspende
zu Händen Frau Dr. Watzke
Maarweg 149-161
50825 Köln-Ehrenfeld
(vgl. auch Formblatt "Einzureichende Unterlagen").
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.06.2019