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Ausschreibungsdetails

Druck/Herstellung und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweisen als Plastikkarte Az.:006-19

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.06.2019

15.07.2019 12:00

15.07.2019 12:00

BZGA

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

03.07.2019 10:17

2019/S 113-276732

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ort:Köln
NUTS:Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Leinemann Partner Rechtsanwälte
Telefon:+49 40-4689920
Fax:+49 40-46899217
Hauptadresse: http://bzga.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Druck/Herstellung und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweisen als Plastikkarte Az.:006-19

BZGA

II.1.2)
CPV-Code

Spezial-Druckerzeugnisse (22458000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Druck und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2019 sowie optional weitere 2 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2020.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Druck und Lieferung von 4 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2019 sowie optional weitere 2 Mio. Organspendeausweise als Plastikkarte in 2020. Dem Angebot sind 10 Stück verbindliche Ausführungsmuster in Bezug auf Druck, Weiterverarbeitung, Material und Beschreibbarkeit beizufügen, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Organspendeausweiskarten müssen u.a. so ausgelegt sein, dass auch durch Handschweißablagerungen sofort eine einwandfreie und nicht verwischbare Beschriftung mit Kugel- und Filzschreiber möglich ist. Der Auftragnehmer hat für den Druck das Material zu verwenden, welches er als Muster mit dem Angebot vorgelegt hat und welche vom Auftraggeber vor Auftragserteilung hinsichtlich seiner Beschreibbarkeit überprüft wurde. Die Erfüllung der vertraglichen Leistung hat unverzüglich zu erfolgen. Teillieferungen sind zulässig – 1. Teillieferung ab Oktober 2019 von mindestens 1,5 Mio. Expl. -

Die gesamte Lieferung soll bis zum 15. November 2019 abgeschlossen sein. Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:3

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle einer entsprechenden Beauftragung durch den Auftraggeber zwei Millionen weitere Organspendeausweise als Plastikkarte zu den Bedingungen dieses Vertrags zu liefern. Eine gesonderte Beauftragung ist bis zum 01.07.2020 seitens des Auftraggebers möglich. Die Organspendeausweise als Plastikkarte müssen bei Ziehung der Option bis spätestens Anfang November 2020 geliefert werden. Es handelt sich hierbei um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Falls erforderlich: Erklärung Bietergemeinschaft

2. Eigenerklärung zur Eignung zu §§ 123, 124 GWB, Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB und Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.

3. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG

4. Eigenerklärung zu § 21 AentG

5. Eintragung in das Berufsregister am Sitz/Wohnort, wenn einschlägig.

6.Eigenerklärung zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

2. Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung EU-Unterauftragnehmer

3. Falls erforderlich: EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer

4. Falls erforderlich: Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.07.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

03.09.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.07.2019

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.

2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Alle Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die Person des Erklärenden ist anzugeben (Textform im Sinne des § 126b BGB).

3. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt. Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen, indem sie unter www.evergabe-online.de hochgeladen werden (s. aber auch unter Ziff. 7). Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

4. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Will der Bieter ein abgegebenes Angebot zurücknehmen oder ändern, hat der Bieter - vor Ablauf der Angebotsfrist - das abgegebene Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen. Will der Bieter ein geändertes Angebot abgeben, hat er dieses vor Ablauf der Angebotsfrist neu über die Vergabeplattform einzureichen.

5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 10.07.2019 gestellt werden, nicht zu beantworten.

6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

7. Dem Angebot sind 10 Stück verbindliche Ausführungsmuster in Bezug auf Druck, Weiterverarbeitung, Material und Beschreibbarkeit beizufügen, die den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen.

Die Organspendeausweiskarten müssen u.a. so ausgelegt sein, dass auch durch Handschweißablagerungen sofort eine einwandfreie und nicht verwischbare Beschriftung mit Kugel- und Filzschreiber möglich ist. Der Auftragnehmer hat für den Druck das Material zu verwenden, welches er als Muster mit dem Angebot vorgelegt hat und welche vom Auftraggeber vor Auftragserteilung hinsichtlich seiner Beschreibbarkeit überprüft wurde. Entsprechen die Muster nicht vorgenannten Bedingungen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Die Muster sind einzureichen bei:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Referat 1-14

Organ- und Gewebespende / Blutspende

zu Händen Frau Dr. Watzke

Maarweg 149-161

50825 Köln-Ehrenfeld

(vgl. auch Formblatt "Einzureichende Unterlagen").


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.06.2019



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