Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Druckvorlagen für den BStU
B 17.30 - 9617/18/VV : 1
Satzarbeit (79822000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Gestaltung von Publikationen, Ausstellungstafeln und Informationsangeboten des Beundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Dienstleistungen im Schriftsatz (79822300)
Berlin (DE30)
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Gestaltung und Vorlagenherstellung von Fachpublikationen, Ausstellungstafeln und Informationsmaterialien (Print, AV- und Onlineprodukte) für den BStU. Zu den Aufgaben der Auftragnehmerin gehören auch die Aufbereitung der in den Druckvorlagen verwendeten Text-, Bild- und Grafikdateien für den Internetauftritt des BStU (als barrierefreies PDF, Bildmaterial als JPG-Dateien, Texte als XML-Dateien mit DTD oder als reiner Text).
Die Rahmenvereinbarung wird über eine feste Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin.
15.08.2019
14.08.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 14.08.2023 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert.
Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 2 Seite DIN A4 haben.
b) Ansprechpartner und Mindestqualifikation
Der Bieter hat die für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Ansprechpartner anzugeben. Die Ansprechpartner müssen dabei folgende Anforderungen an die berufliche Qualifikation erfüllen:
- Ansprechpartner Beratung und Auftragsabwicklung + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium Grafik Design, Kommunikationsdesign oder vergleichbarer Abschluss
- Ansprechpartner für grafische Gestaltung + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: Mediengestalter Digital und Print mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung .Mediengestalter/in Digital und Print oder vergleichbarer Abschluss
Die Angaben sind in der Anlage "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" anzugeben (siehe Nr. B 9.).
c) Referenzen
Referenzobjekt 1 (Nachweis für Gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Gestaltung und Druckvorlagenherstellung von mindestens einer Publikationen (Flyer, Plakat, Postkarte, Magazin etc.) im Format DIN A6 - DIN A1
- Beinhaltung einer Logoentwicklung
- Die Gestaltung der Referenz muss erkennbar auf Basis bestehender Corporate Design (Hausschrift, wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept, Logos und Gestaltungselemente) erstellt worden sein.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Kompetenz: Erstellung von barrierefreien PDF-Dateien)
Vom Bieter ist ein Referenzobjekt für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
- Die barrierefreie PDF-Datei muss mindestens 5 Abbildung und 2 Tabellen enthalten und einen Seitenumfang von mindestens 24 Seiten haben.
- Zusätzlich muss die PDF-Datei durch einen Prüfbericht, der die Einhaltung der Vorgaben der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0" dokumentiert, als barrierefrei verifiziert worden sein. Geeignete Prüfberichte sind z.B. der abschließende BITV-Test oder das BITV-Selbstbewertungsformular, Einzelheiten siehe http://www.bitvtest.de/bitvtest/einfuehrung/3_varianten.html.
Zu allen Referenzen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
-Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben.
- Die erbrachte Leistung darf nicht länger als drei Jahre ab Angebotsfrist zurückliegen. Der Zeitraum ist anzugeben.
- Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind in Bezug auf oben genannte Punkte kurz zu beschreiben.
- Es ist anzugeben, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde, bzw. welcher Teil der Leistung ggf. von Unterauftragnehmern erbracht wurde.
Zum Referenzobjekt 1 sind 2 Referenzaufträge zum Referenzobjekt 2 ist nur 1 Referenzauftrag gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, wird empfohlen eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.07.2019
11:30
- Deutsch (DE)
14.08.2019
09.07.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
06.06.2019