Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Bundesverwaltungsamt Außenstelle Berlin
B 12.16 - 0150/19/VV : 1
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Unterhaltsreinigung in einer Liegenschaft des Bundesverwaltungsamtes in Berlin
Berlin (DE300)
Bundesverwaltungsamt, Liegenschaft der Außenstelle in Berlin-Weißensee
Unterhaltsreinigung in einem Gebäude mit einer Grundfläche von 4.950 m²
Preis
01.10.2019
30.09.2024
siehe unter II.2.11) "Angaben zu Optionen"
ja
Bis zu fünfmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr
nein
Das zu reinigende Gebäude muss vor der Angebotsabgabe besichtigt werden.
Die Anmeldung für die Teilnahme an einem Besichtigungstermin muss bis spätestens 25.07.2019 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug oder anderer aktueller Gewerbenachweis,
Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
"Anlage Unternehmensdaten" gemäß Vorlage,
Angaben zu Aufbau, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, mit Gebäudereinigung erwirtschaftete Umsätze, Beschäftigtenzahl in der Sparte Gebäudereinigung,
"Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung" gemäß Vorlage
(zusätzlich je nach Inhalt der Eigenerklärung Versicherungsnachweis)
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis.
Referenzaufträge
In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist.
Vergleichbarkeit bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge den in der Leistungsbeschreibung genannten Bestandteil Unterhaltsreinigung enthalten. Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs ist nur gegeben, wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Grundfläche umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
01.08.2019
11:30
- Deutsch (DE)
16.09.2019
02.08.2019
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden nur über die genannte Vergabe-Plattform bereitgestellt. Es sind ausschließlich Angebote zugelassen, welche über die Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
29.05.2019