Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zum Einsatz des Formular-Management-Systems Lucom Interaction Platform (LIP) für Bundesbehörden.
ZIB 13.07 - 9936/18/VV : 1
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Dienstleistungen für "Leistungen zum Einsatz des Formular-Management-System Lucom Interaction Platform (LIP) für Bundesbehörden"
8.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Abhängig von der Einzelbeauftragung umfassen die Leistungen zum Einsatz des FMS auf Basis der LIP folgende Aspekte:
- Initialberatung von Behörden in technischen, organisatorischen und fachlichen Fragestellungen zum Einsatz der LIP,
- Konzeptions- und Entwicklungstätigkeiten zur Anpassung des FMS an die behörden-spezifischen Anforderungen,
- Einführung des FMS inkl. Überführung des Systems in die gewählte Betriebsumge-bung,
- Pflege und Wartung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseiti-gung) und Überlassung neuer Programmstände (Patch, Update, Upgrade und neue(s) Release / Version) der jeweils entwickelten Formulare/Verfahren,
- Erstellung von Benutzerdokumentationen und deren Fortschreibung, wenn Änderungen oder Erweiterungen an den Formularen/dem Verfahren durchgeführt worden sind,
- Durchführung der Projektleitung.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Form des § 14 Absatz 1 der Verlängerung widerspricht. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Spätestens nach vier Jahren endet somit der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschafte ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
4.8 Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen zur Eignung einzureichen.
Zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vgl. Ziffer 4 des Dokumentes "20_Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch".
4.8.1 Eignungsnachweise
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "10_Unternehmensdarstellung".
Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im vorliegenden Leitfaden Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie von der Vergabestelle nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden von der Vergabestelle grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen.
Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen, Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit allerdings nur, soweit es auf die Leistungfähigkeit des jeweiligen Mitglieds ankommt. Für Dritte (insbes. Unterauftragnehmer) sind Eignungsnachweise nur dann einzureichen, wenn sie für die Eignungsleihe (vgl. Abschnitt 5.10) relevant sind.
4.8.1.1 Partner-Lizenz
Der Bieter muss bestätigen, dass er über eine Partner-Entwicklungslizenz der Firma Lucom verfügt, die Lizenzen sind spätestens bei Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Lizenz umfasst die folgenden Module der LIP:
• FormPackagingSerivce (Erstellung von Formularpaketen nur Nutzung im FormsForWeb® Filter)
• SelfRegistrationService
• ReportingService
• Konnektor zu OpenText DOMEA
• Konnektor zur VPS des Bundes
• WebService Client
• HTTP-Client
• nPA Modul
• SAML
• SAP-Konnektor
4.8.1.2 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte zwei Referenzprojekte für mit dem Auftragsgegenstand gleichwertigen Leistungen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Als gleichwertig werden Referenzprojekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Entwicklung einer formularbasierten Anwendung,
• Entwicklung einer Lösung mit vergleichbarem Komplexitätsgrad (Konfiguration/ Customizing, Schnittstellen, Modulintegration) und
• das Projekt muss hinsichtlich des Leistungskontextes vergleichbar sein (Anforderungsanalyse, Entwicklung, Einführung).
• die Referenzen müssen jeweils mindestens 50 PT Umfang umfassen
• die Referenzprojekte müssen jeweils eine Laufzeit von mehr als drei Monaten haben
• die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt)
• Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. (Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.)
• Eine Referenz muss in behördlichem Kontext erbracht worden sein, die zweite Referenz kann auch außerhalb hiervon erbracht worden sein .
• Eingesetzte Anwendung: Projekt auf Basis der LIP
• Beschreibung der erbrachten Leistungen im Bereich Konfiguration und Customizing, so wie die Entwicklung von Webservice-Schnittstellen. Die Referenz muss die Entwicklung von Schnittstellen zu SAP-Systemen oder Nutzung des nPA oder Realisierung eines SSO zB mit Kerberos oder SAML, jeweils unter Nutzung der LIP-Module enthalten. Alternativ kann die Entwicklung von Schnittstellen zu Fachverfahren oder anderen Systemen als oben genannt Gegenstand der Referenz sein.
• Der Leistungskontext muss mindestens folgende Aspekte beinhalten:
o Anforderungsanalyse (Lastenheft)
o Entwicklung und Einführung
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.06.2019
11:30
- Deutsch (DE)
28.08.2019
28.06.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Gesamtleistung dieses Rahmenvertrages ist in 4 Lose aufgeteilt. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallel laufende Vergabeverfahren(VV1-VV4).
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
1. Akademie der Künste
2. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
3. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
4. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
5. Bundesgerichtshof
6. Bundesinstitut für Berufsbildung
7. Deutsche Forschungsgemeinschaft
8. Deutsche Rentenversicherung Bund
9. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
10. Deutsches Elektronen-Synchrotron Hamburg
11. Die Autobahn GmbH des Bundes
12. Erdölbevorratungsverband
13. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
14. Informationstechnikzentrum Bund
15. Klassik Stiftung Weimar
16. Unfallversicherung Bund und Bahn
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
28.05.2019