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Ausschreibungsdetails

Werttransporte Münzen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.05.2019 (letzte Änderung am 29.05.2019)

28.06.2019 10:00

ZI5-X-644f/17

Bundesverwaltungsamt

30.11.2020 09:59

2019/S 104-252874

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift:DGZ-Ring 12
Postleitzahl:13086
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Vergabestelle im Referat Z I 5, Herr Dr. Schoepke
Telefon:+49 228-99358681221
Fax:+49 228-99358681645
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Werttransporte Münzen

ZI5-X-644f/17

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über dei bundesweite Durchführung von Werttransporten von Münzen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Straßentransport/-beförderung (60100000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

bundesweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftragnehmer führt Werttransporte innhalb der Bundesrepublik Deutschland durch. Die Fahrten werden auf entsprechenden Einzelabruf durchgeführt. Transportgegenstand sind Gold-, Silber- und Euro-Umlaufmünzen, die von der Offiziellen Verkaufstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) vertrieben werden (Valoren 2. Klasse). Neben den Münzen können insbesondere für Verkaufsmessen auch das Equipment des Messestandes und die Bargeldentsorgung der Verkaufserlöse des Messestandes Gegenstand der zu erbringenden Werttransporte sein. Die Leistungserbringung umfasst die Abholung und Übernahme des Transportgutes bei der jeweiligen, im Einzelabruf benannten Abholstelle (bundesweite Abholstellen), die Verstauung und Sicherung der Ladung im Geldtransportfahrzeug, den Transport und die Sicherung des Transports innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Übergabe des Transportgutes an den im Einzelauftrag benannten Empfänger (bundesweite Empfänger) sowie alle dazugehörigen Leistungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Qualität des Kommunikationskonzepts / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Qualität des Konzepts zur Gewährleistung der Sicherheit der Werttransporte / Gewichtung: 40

Preis Gewichtung: 50

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2019

31.12.2021

Siehe Ziffer II.2.11)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.11.2019 und endet mit Ablauf des 31.12.2021. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG um 1 Jahr verlän-gert werden. Die Option erlischt, wenn der AG diese nicht bis spätestens zum 30.11.2021 gegenüber dem AN schriftlich ausübt. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den AG. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages ist ausgeschlossen; insbesondere findet § 625 BGB keine Anwendung.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Befähigung zur Berufsausübung

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs.4 Nr. 1 bis 2 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB sowie nach den in § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungen oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB.

Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) für den Bieter, der für den Zuschlag in Frage kommt, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen bzw. entsprechende Auskünfte eigenständig zu beantragen. Erkenntnisse hieraus werden bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt.

Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden von dem Bieter, der für den Zuschlag in Frage kommt, zu verlangen.

2. Nachweis der erlaubten Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder durch Vorlage der Kopie über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder durch Vorlage eines anderen aktuellen Nachweises der erlaubten Berufsausübung.

3. Vorlage der aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO in Kopie

Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, müssen alle Mitglieder die geforderten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise erbringen. Beruft sich der Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) und sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen auch von diesen Unternehmen abzugeben.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme je Schadensereignis von

- mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden,

- mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Umweltschäden,

- mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden (einschließlich Schäden durch Verletzung von Datenschutzvorschriften) sowie

- mindestens 10 Mio. EUR für den Verlust/das Abhandenkommen bewachter Sachen

aufweist.

Für den Fall, dass eine solche Versicherung bei Angebotsabgabe nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.

Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden.

Das Vorliegen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.

2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erbringung von Geld- und Werttransporten) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2017, 2016)

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (z. B. der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre) in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (ggf. auch den Prüfungsbericht nach § 321 HGB) von dem Bieter, der für den Zuschlag in Frage kommt, zu verlangen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Leistungszeitraums (von–bis), des Auftragswertes in Euro netto, des Transportguts, des Transportwerts je Fahrt/Fahrzeug sowie des Auftraggebers, auf Verlangen: Angabe der Adresse sowie des Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Das Leistungsende darf nicht vor 04/2016 liegen.

Die Dienstleistungen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, d. h.

- mindestens eine Referenz muss äußerlich erkennbare Werttransporte in der Bundesrepublik Deutschland von Valoren der Klasse 2 mit einem Transportwert von mindestens 1 Mio. EUR je Fahrt/Fahrzeug betreffen,

- mindestens eine Referenz muss mit Lkw-Geldtransportfahrzeugen durchgeführt worden sein und

- bei mindestens einer Referenz muss die Ablieferung an dem auf die Abholung folgenden Werktag (oder später) stattgefunden haben (Zwischenlagerung auf einem besonders geschützten und gesicherten Stützpunkt).

2. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2018, 2017, 2016)

3. Beschreibung der technischen Ausrüstung (Art und Anzahl der vorhandenen Geldtransportfahrzeuge, sonstige sicherheitstechnische Ausrüstung)

4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement, z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar

5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft in Summe der Angaben der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beurteilt. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsverleiher), sind die Nachweise für diese Unternehmen vorzulegen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2018/S 247-569422

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.06.2019

10:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

22.07.2019

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.11.2019

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Bewerber müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung zunächst nur einen Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen einreichen. Der geforderte Inhalt des Teilnahmeantrags ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen. Diese können unter der in Ziffer I.3) genannten Adresse heruntergeladen werden. Unter dieser Adresse finden sich auch die weiteren Vergabeunterlagen, welche informatorisch zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind weder die in den Vergabeunterlagen geforderten Konzepte einzureichen noch das Preisblatt auszufüllen. Diese Unterlagen sind vielmehr erst nach expliziter Aufforderung zur Ange-botsabgabe mit Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.

Die Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung wird gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst mit Aufforderung zur Angebotsabgabe und nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die durch den Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden und eine vorgegebene Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160

Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein

Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.05.2019



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