Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
20 Halbgruppenkraftwagen blau/weiß für die Polizei Sachsen-Anhalt
12.27-81164-702-19
Polizeifahrzeuge (34114200)
Lieferauftrag
20 Halbgruppenkraftwagen blau/weiß für die Polizei Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Heinitzhof 1
39218 Schönebeck
20 Halbgruppenkraftwagen blau/weiß Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer
Sonderausstattung (zGG 3,5t) für die Polizei Sachsen-Anhalt
mit der Option bis zu 7 weitere Fahrzeuge zu beauftragen
19.08.2019
31.03.2020
ja
mit der Option bis zu 7 weitere Fahrzeuge zu beauftragen
Es sind zudem Optionen zu Ausstattungskomponenten aufgeführt.
-nach vorne gerichteter LED-Anhaltesignalgeber auf der Motorhaube (spiegelverkehrt "STOPP POLIZEI" sowie "STOP POLICE")
-Nach hinten gerichteter LED-Anhaltesignalgeber hinter der Heckscheibe
-Zuschaltbarer "Yelp"-Signalton und zuschaltbarer roter "Flash" in der Balkenanlage -Balkenanlage mit Infrarot Erkennung (Hubschraubererkennung)
-Sonnenschutzkeil im oberen Teil der Frontscheibe (grau oder blau)
-Kraftstoff betriebene Luft-Zusatzheizung (3kW) im Fahrgastraum. Einschaltung und Regelung über den Fahrgastraum
-Klappbare Armlehnen für den Fahrer- und Beifahrersitz außen
-Beheizbare Waschwasserdüsen für die Frontscheibenwaschanlage
-Rückfahrkamera
-Fahrassistenzsysteme
-Vorausschauender Notbremsassistent
-Tempomat
-Abstandsregler / Abstandsregeltempomat
-Spurhalteassistent
-Spurwechselassistent (Totwinkelassistent beim Abbiegen)
-aktiver Parkassistent
-Fernlichtassistent
-Regenerkennung (Scheibenwischassistent)
-Verkehrszeichenassistent
-Müdigkeitswarner (Aufmerksamkeits-Assistent)
-Nachtsichtassistent (passiv oder aktiv mit Darstellung in einem Display für den Fahrer)
-"Magdeburger Design" - An den Seiten ist eine konturenangepasste nicht reflektierende verkehrsblaue Folie unterhalb der Verglasung in einer Mindesthöhe von 250 mm anzubringen. Auf dem gesamten oberen und unteren Rand dieser Folien, ca. 5 mm eingerückt, sind retroreflektierende Längsstreifen in der Farbe Leuchtgelb (RAL 1026) mit starker Reflektionswirkung zu verwenden. Die Höchstwerte für die spezifische Rückstrahlung der verwendeten Folien sollten jedoch die Maximalwerte für die Klasse "C" nach ECE-R 104 nicht überschreiten. Die Höhe der retroreflektierenden Folien soll je nach Fahrzeuggegebenheiten 30 bis 50 mm betragen. Im Bereich der Kotflügel vorn und hinten sind je vier Querstreifen, im Winkel von 60° in gleicher Farbe anzubringen. Die Streifen sind in doppelter Breite der verwendeten Längsstreifen auszuführen. Der Abstand zwischen den Querstreifen soll annähernd der Breite der Querstreifen entsprechen.
Im Mittelteil der Folien befindet sich auf jeder Seite einmal der Schriftzug "POLIZEI" fahrzeugangepasst, möglichst in Fahrzeugmitte ebenfalls in weiß retroreflektierend nach ECE 104; Schrifthöhe 140 mm oder 155 mm; Schriftart: Arial, Versalschrift.
Die seitliche Streifen sowie die Querstreifen einschließlich der retroreflektierenden Folien sind möglichst auf der Fahrzeugrückseite fortzusetzen. Falls das nicht möglich ist, kann eine fahrzeugangepasste Lösung gewählt werden.
Im Frontbereich ist eine großflächige Folienbeklebung unter Verwendung eines eingerückten Streifens in einer nicht reflektierenden Tagesleuchtfarbe gelb anzubringen. Der Streifen ist in gleicher Breite wie die Längsstreifen auszuführen (siehe Anlage).
Eine Rücksprache mit dem Auftraggeber ist erforderlich.
-Einbau einer Universal-Freisprecheinrichtung f. Mobiltelefon einschl. einer Fensterklebeantenne und Zusatzlautsprecher; Radiostummschaltung bei Telefongesprächen
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u. ä.", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
•Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
oder
•der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Die folgenden Unterlagen gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
-Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und § 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Hinweise Datenschutz (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Zudem werden folgende Unterlagen verlangt:
LB, S. 6, Punkt 4.1.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind ggf. zu ergänzen).
(A-Kriterium)
LB, S. 9 Punkt 3.7.3.
Der Nachweis einer ausreichenden Stromversorgung muss rechnerisch in Form einer Energiebilanz erbracht werden (Bitte im Fragbogen angeben).
(A-Kriterium)
LB, S. 15, Punkt 8.11.9.
Für Heizgeräte, die die erforderliche Wärme selbstständig aus flüssigem Brennstoff erzeugen, ist eine Baugenehmigung nach § 22a, Abs. 1 Nr. 1 StVZO, nachzuweisen.
(A-Kriterium)
LB, S. 25, Punkt 9.2.11.
Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/ -steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten. (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest).
(B-Kriterium, nicht zwingend)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.07.2019
23:58
- Deutsch (DE)
16.08.2019
28.06.2019
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Wünschenswert wäre ausdrücklich eine Lieferung bis zum 29.11.2019.
Akzeptiert wird anderenfalls eine Lieferung bis zum 31.03.2020.
Zahlungsmodalitäten:
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Grundfahrzeugs erfolgt eine Abschlagszahlung. Hierfür sind vom Auftragnehmer Sicherheiten zu erbringen. Die Sicherheit kann sowohl durch formale Übereignung der bisher erbrachten Leistung (Übereignung des Grundfahrzeugs durch Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil 2). In diesem Fall bedarf es der Vorlage des Versicherungsschutzes in Höhe der erbetenen Abschlagszahlung, welche Beschädigungen und den Verlust des Fahrzeugs bis zur endgültigen Übergabe abdeckt.
Alternativ kann auch die Sicherheit durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines vom Auftraggeber akzeptierten solventen Bürgen in Höhe der verlangten Abschlagszahlung erbringen.
Gleiches gilt für Teilrechnungen für Materialbestellungen bzw. nach dem jeweiligen Baufortschritt am Fahrzeug. Die Basis dazu bilden die Ausbaubesprechungen zwischen Auftraggeber und -nehmer.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
19.06.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.