Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung im Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs
B 12.19 - 0182/19/VV : 1
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Unterhaltsreinigung und Glasreinigung im Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs in Bayreuth
Ja
alle Lose
Unterhaltsreinigung im Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth
Gebäudereinigung (90911200)
Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Unterhaltsreinigung in Gebäuden mit insgesamt rund
3264 m² Bodenfläche (Grundfläche ohne Berücksichtigung der
Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.12.2019
30.11.2023
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird
ja
Es wird geschätzt, dass pro Jahr ca. 300 Stunden Bedarfsreinigung sowie Grundreinigung in Räumen mit 1338 m² Grundfläche abgerufen werden.
nein
Die zu reinigende Liegenschaft muss vor der Angebotsabgabe besichtigt werden.
Glas-/ und Fensterreinigung im Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth
Fensterreinigung (90911300)
Bayreuth, Landkreis (DE246)
Glas- und Fensterreinigung in Gebäuden mit
insgesamt rund 1275 m² Glas- und Fensterfläche (Fläche ohne Berücksichtigung
der Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.12.2019
30.11.2023
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird
nein
nein
Die zu reinigende Liegenschaft muss vor der Angebotsabgabe besichtigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug oder anderer aktueller Gewerbenachweis,
2. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
1. Angaben zur Beschäftigtenzahl und zum Umsatz des Unternehmens
2. Angaben zum Unternehmen für die Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung
3. Angaben zu Aufbau, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, mit Gebäudereinigung erwirtschaftete Umsätze, Beschäftigtenzahl in der Sparte Gebäudereinigung
4. Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung gemäß Vorlage (zusätzlich je nach
Inhalt der Eigenerklärung Versicherungsnachweis)
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung bzw. Glas- und Fensterreinigung
im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der
angebotene Jahrespreis für das jeweilige Los. Werden mehrere Lose angeboten,
muss im letzten Geschäftsjahr mindestens ein Umsatz erwirtschaftet worden
sein, der doppelt so hoch wie der Jahrespreis der angebotenen Lose ist.
Angaben zu drei vergleichbaren Referenzaufträgen
In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus
den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit
der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist.
Vergleichbarkeit bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge
die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbestandteile (Los 1: Unterhaltsreinigung); (Los 2: Glas-/Fensterreinigung) enthalten.
Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs ist für Unterhaltsreinigung nur gegeben,
wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche des Loses
umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden
Grundfläche des Loses umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist
jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben. Für Los 2 (Glas-/Fensterreinigung) gilt bezüglich der Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs das
zu den Referenzen für Unterhaltsreinigung Ausgeführte; Bezugsgröße ist anstelle
der Grundfläche jedoch die zu reinigende Glasfläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.07.2019
11:30
- Deutsch (DE)
12.09.2019
03.07.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Frist für Anmeldungen für eine Besichtigung der Liegenschaft endet am 24.06.2019
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
27.05.2019