Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Mannschaftstransportwagen THW
B 18.41 - 8148/17/VV : 2
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Lieferauftrag
Mannschaftstransportwagen THW
Ja
alle Lose
Los 1: MTW FGr
Kraftfahrzeuge (34100000)
DEUTSCHLAND (DE)
129 Mannschaftstransportwagen Fachgruppe gemäß LB mit Funkeinbau
Preis
Laufzeit in Monaten:48
ja
71 MTW FGr entsprechend Serie
nein
Los 2: MTW OV
Kraftfahrzeuge (34100000)
DEUTSCHLAND (DE)
187 Mannschaftstransportwagen Ortsverband gemäß LB mit Funkeinbau
Preis
Laufzeit in Monaten:48
ja
163 MTW OV entsprechend Serie
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.Für diese Abfrage sind entsprechende Daten durch den Bewerber anzugeben.
Hierfür ist die beigefügte Anlage "Unternehmensdaten" zu
verwenden.
siehe Mindeststandards
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Auftragnehmer, ggf. mit Eignungsleihe oder als Bietergemeinschaft, dem Auftragsvolumen gewachsen ist. Dieser gilt als erbracht, wenn ein durch Fahrzeugumbau bzw. -Ausbau jährlicher Umsatz von mindestens 5 Mio. € (Angebot für Los 1), 3 Mio. € (Angebot für Los 2) oder 8 Mio. € (Angebote für beide Lose) jeweils in den letzten drei Jahren erzielt wurde.
siehe Mindeststandards
Es ist eine Referenzliste zu erstellen, Mindestinhalt: Leistungsgegenstand, Wert des Auftrages, Erbringungszeitraum und Auftraggeber. Hierbei müssen mindestens 20 (bei Angebotsabgabe für beide Lose mindestens 40) von Art und Umfang der Leistungsbeschreibung gleichwertige Fahrzeuge aufgeführt sein (Kastenwagen mit Funkausbau -digital und analog - und Ladesteckdose), die innerhalb der letzten 36 Monate erfolgreich von einem Kunden abgenommen wurden.
Es ist ein Nachweis zu erbirngen, dass Sie für die Produktion gelernte Facharbeiter aus den Berufen der Metallverarbeitung und Elektrotechnik beschäftigen. Gleiches gilt ggf. für Unterauftragnehmer.
Es wird eine Darstellung Ihres Qualitätsmanagementsystem gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.07.2019
11:30
- Deutsch (DE)
25.09.2019
03.07.2019
13:22
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.05.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.