Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Organisations- und Prozessberatung
ZIB 12.03 - 9926/18/VV :3
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beratung zu
"Organisations- und Prozessberatung" mit dem Schwerpunkt
Organisationsberatung.
47.500.000,00
EUR Euro
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Gesamtes Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Organisations- und Prozessberatung"- Los 1: Organisationsberatung"
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei Losen.
Die zwei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in zwei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Das weitere Los lautet:
Los 2: Prozessberatung (VV : 4)
Das Los 2 finden Sie in dem weiteren Vergabeverfahren/ Ausschreibung zu Organisations- und Prozessberatung.
Es besteht die Möglichkeit, auf zwei Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten.
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Beratungsleistungen zu Organisations- und Prozessberatung. Neben dem Auftraggeber sind weitere Behörden und Zuwendungsempfänger des Bundes zum Abruf berechtigt.
Dieses Los adressiert strategische und organisatorische Aspekte bestehender Behördenstrukturen und wahrgenommener Aufgaben. Die zu erbringende Leistung richtet sich nach dem Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung, was als Handwerkzeug für methodisches Vorgehen gilt.
Ein nachhaltiger Nutzen soll durch die ganzheitliche Betrachtung von Zielen, Prozessen, Aufgaben und Ressourcen erreicht werden. Mit den hier ausgeschriebenen Beratungsleistungen soll die Generierung dieses nachhaltigen
Nutzens unterstützt werden.
Qualitätskriterium Name: Schriftliche Kriterien / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium Name: Angebotspräsentation / Gewichtung: 30,00
Preis Gewichtung: 50,00
Laufzeit in Monaten:24
Dieser Rahmenvertrag verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende", das ausgefüllt dem Angebot beigefügt werden muss. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "33_Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie
zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit müssen die im Formular "10_Unternehmensdarstellung" anzugebenden Umsätze der letzten drei Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Organisations und Prozessberatung durchschnittlich mindestens 15.000.000 € pro Jahr betragen haben.
Der Gesamtjahresumsatz für die Jahre 2015, 2016 und 2017 muss bei mindestens 30.000.000 Euro je Los liegen. Bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017 müssen die Bieter durchschnittlich mindestens über die folgende Anzahl an
angestellten Mitarbeitern je Los verfügen: 100. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe werden die Umsätze des Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "11_Unterauftragnehmer" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "24_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "20_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "23_Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen
Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens sechs Referenzprojekte, die mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Auftragsgegenstand gleichwertig sind. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Folgende Anforderungen werden an die Referenzen gestellt:
Die Referenzprojekte müssen aus den letzten vier Kalenderjahren (2018-2015) stammen. Sofern es sich um Projekte handelt, die in den letzten vier Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Es handelt sich bei mindestens vier der sechs Referenzprojekte um einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
Von den geforderten sechs Referenzen muss jeweils mind. eine Referenz eingereicht werden zu folgenden Themen (siehe "06_Leistungsbeschreibung"):
•Organisationsmanagement
•Erhebung bzw. Erstellung von Aufgabenkatalogen
•Vorbereitung und Durchführung von Aufgabenkritiken
(Zweckkritik)
Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 350 Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen. Die Projektreferenzen müssen vom Auftraggeber freigegeben werden und für die Vergabestelle überprüfbar
sein.
Zu den Referenzprojekten sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
•Projektdauer
•Projektbeschreibung (Beschreibung des Projektinhalts und der
Projektziele, Beschreibung der jeweils durchgeführten Leistungen und der dazu aufgewandten Personentage, Beschreibung der erzielten Ergebnisse, Beschreibung der eingesetzten Techniken/Anwendungen)
•Gesamtvolumen des Referenzauftrags sowohl in Euro als auch in Personentagen
•Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Innerhalb des Verfahrens ZIB12.03 - 9926/18/VV:1 war eine Verlängerung der Angebotsfrist erforderlich geworden. Diese Verlängerung der Angebotsfrist konnte jedoch auf der e-Vergabeplattform nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden. Somit wurde in technischer Hinsicht eine erneute Veröffentlichung des Verfahrens notwendig. ZIB12.03 - 9926/18/VV:3 führt daher das bisherige Verfahren unter identischen Voraussetzungen fort.
Aufgrund der bloßen Fortführung des bisherigen Vergabeverfahrens ist die Angebotsfrist auf 15 Tage festgesetzt.
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2019/S 061-141806
31.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.08.2019
31.05.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesministerium für Wirtschaft
Bundesverfassungsgericht
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit
e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband
Friedrich-Ebert-Stiftung
Germany Trade and Invest GmbH
Goethe-Institut
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Konrad-Adenauer-Stiftung
Rosa-Luexmeburg-Stiftung e.V.
SBB-Bonn
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.05.2019
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