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Ausschreibungsdetails

Unterstützungsleistungen zur Begutachtung von eID-Systemen (B 14.25 - 0014/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.05.2019 (letzte Änderung am 13.06.2019)

25.06.2019 11:30

25.06.2019 11:30

B 14.25 - 0014/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

13.06.2019 07:46

2019/S 096-232322

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2958
Fax:+49 2289910610-2958

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterstützungsleistungen zur Begutachtung von eID-Systemen

B 14.25 - 0014/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Rahmen der Begutachtung von eID-Systemen (eIDAS Peer Reviews) für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

154.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

BSI Bonn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Durchführung von Unterstützungsleistungen im Kontext der Peer Reviews, sowie der allgemeinen Gremienarbeit im Rahmen der eIDAS-VO gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Vertragsentwurf Anhang 6

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Kostenkriterium Name: Erweiterte Richtwertmethode gem. Vergabeunterlage / Gewichtung: 100,00

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Wird der Vertrag nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' (Anlage 11) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-----------------

Kriterium AE.3 - Unternehmensdaten:

-----------------

Die Anlage Unternehmensdaten (Anlage 12) wurde vollständig ausgefüllt.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-----------------

Kriterium AE.1 - Fachkunde im Bereich der Bewertung von eID System:

-----------------

Ihre Fachkunde im Bereich der Bewertung/Konformitätsprüfung von eID Systemen können Sie entweder über die Abgabe eines Nachweises des BSIs über die Anerkennung als Prüfstelle im Bereich technischer Richtlinien (z. B. Anerkennungsschreiben des BSI) nachweisen oder durch den Nachweis umfangreicher Projekterfahrung in Form von Unternehmensreferenzen. Es muss nur einer der oben genannten Nachweise mit dem Angebot eingereicht werden.

Anforderung an die Unternehmensreferenzen:

Benennen Sie mindestens zwei einschlägige Unternehmensreferenzen aus den letzten zwei Jahren, die in Art und Umfang mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Im Rahmen der genannten Referenzprojekte sollen hierbei mindestens die folgenden Tätigkeiten erbracht worden sein (mehrere Tätigkeiten in einer Referenz erlaubt):

- Bewertung/Prüfung von eID-Systemen auf Konformität zu den Vertrauensniveaus gemäß eIDAS oder vergleichbarer Kriterienkataloge (z.B. Technische Richtlinien des BSI zur Vertrauensniveaubewertung)

Das Gesamtauftragsvolumen ist in Personentagen und Euro anzugeben (Angabe des eigenen Auftragsvolumens erforderlich; ohne Unterauftragnehmer, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist auch an der vorliegenden Bewerbung beteiligt).

Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Anlage 6 Formblatt Referenz.

-----------------

Kriterium AE.2 - Unternehmensdarstellung:

-----------------

Fügen Sie Ihrem Angebot eine aussagekräftige Darstellung des anbietenden Unternehmens / von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bei. Die Darstellung muss die folgenden Punkte umfassen:

• Rechtsform,

• Struktur und Organisation,

• Geschäftsfelder,

• Firmensitz und Standorte,

• Anzahl der Mitarbeiter in der für den Auftrag relevanten Sparte,

• Gesamtumsatz / auftragsbezogener Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.

Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Anlage 7 Formblatt Unternehmensdarstellung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.06.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

07.08.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.06.2019

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.05.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

13.06.2019


15.06.2019




13.06.2019


15.06.2019




13.06.2019


13.06.2019




13.06.2019


13.06.2019




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