Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen zur Begutachtung von eID-Systemen
B 14.25 - 0014/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Rahmen der Begutachtung von eID-Systemen (eIDAS Peer Reviews) für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
154.000,00
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
BSI Bonn
Durchführung von Unterstützungsleistungen im Kontext der Peer Reviews, sowie der allgemeinen Gremienarbeit im Rahmen der eIDAS-VO gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Vertragsentwurf Anhang 6
Kostenkriterium Name: Erweiterte Richtwertmethode gem. Vergabeunterlage / Gewichtung: 100,00
Laufzeit in Monaten:48
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Wird der Vertrag nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' (Anlage 11) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
-----------------
Kriterium AE.3 - Unternehmensdaten:
-----------------
Die Anlage Unternehmensdaten (Anlage 12) wurde vollständig ausgefüllt.
-----------------
Kriterium AE.1 - Fachkunde im Bereich der Bewertung von eID System:
-----------------
Ihre Fachkunde im Bereich der Bewertung/Konformitätsprüfung von eID Systemen können Sie entweder über die Abgabe eines Nachweises des BSIs über die Anerkennung als Prüfstelle im Bereich technischer Richtlinien (z. B. Anerkennungsschreiben des BSI) nachweisen oder durch den Nachweis umfangreicher Projekterfahrung in Form von Unternehmensreferenzen. Es muss nur einer der oben genannten Nachweise mit dem Angebot eingereicht werden.
Anforderung an die Unternehmensreferenzen:
Benennen Sie mindestens zwei einschlägige Unternehmensreferenzen aus den letzten zwei Jahren, die in Art und Umfang mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Im Rahmen der genannten Referenzprojekte sollen hierbei mindestens die folgenden Tätigkeiten erbracht worden sein (mehrere Tätigkeiten in einer Referenz erlaubt):
- Bewertung/Prüfung von eID-Systemen auf Konformität zu den Vertrauensniveaus gemäß eIDAS oder vergleichbarer Kriterienkataloge (z.B. Technische Richtlinien des BSI zur Vertrauensniveaubewertung)
Das Gesamtauftragsvolumen ist in Personentagen und Euro anzugeben (Angabe des eigenen Auftragsvolumens erforderlich; ohne Unterauftragnehmer, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist auch an der vorliegenden Bewerbung beteiligt).
Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Anlage 6 Formblatt Referenz.
-----------------
Kriterium AE.2 - Unternehmensdarstellung:
-----------------
Fügen Sie Ihrem Angebot eine aussagekräftige Darstellung des anbietenden Unternehmens / von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bei. Die Darstellung muss die folgenden Punkte umfassen:
• Rechtsform,
• Struktur und Organisation,
• Geschäftsfelder,
• Firmensitz und Standorte,
• Anzahl der Mitarbeiter in der für den Auftrag relevanten Sparte,
• Gesamtumsatz / auftragsbezogener Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Bitte verwenden Sie zur Beschreibung Anlage 7 Formblatt Unternehmensdarstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.06.2019
11:30
- Deutsch (DE)
07.08.2019
25.06.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.05.2019
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.