Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Analyse von Netzwerkstrukturen
B 14.12 - 3618/18/VV : 1
Datenverarbeitungsdienste (72500000)
Dienstleistungen
Software zur Analyse von Netzwerkstrukturen
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
53175 Bonn
Software zur Analyse von Netzwerkstrukturen, API und WEB Zugang für 12 Monate und optional 2 Mal je 12 weitere Monate
Laufzeit in Monaten:12
2 optionale Verlängerungen zu je 12 Monaten
ja
2 optionale Verlängerungen zu je 12 Monaten
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
DieSoftware muss die im Folgenden aufgelisteten Anforderungen erfüllen, welche der Bieter über das Ausfüllen des entsprechenden Teils der Vergabeunterlage bestätigt:
Der Bieter bestätigt, dass er Domains aller neuen gTLDs abdeckt.
Der Bieter bestätigt, dass er über historische Whois-Daten zu Domains verfügt.
Der Bieter bestätigt dass er über Daten verfügt, die jeder Domain jeweils Nameserver und Mailserver (falls dieser existiert) zuordnen kann.
Der Bieter bestätigt dass er über Daten verfügt, welche Komponenten (z.B. Webserver, Proxy-Software, Frameworks) von einer Webseite nutzen.
Der Bieter bestätigt dass er über Daten verfügt die dokumentieren, welche anderen Server und Webseiten eine Domain einbindet (z.b. Skripte von anderen Domains).
Der Bieter bestätigt dass er die die Möglichkeit bietet, alle Domains eines Nameservers anzeigen zu lassen (NS-Reverse-Lookup).
Der Bieter bestätigt dass er die Möglichkeit bietet Domains anzuzeigen, die bestimmte SSL-Zertifikate benutzen.
Der Bieter bestätigt dass er die Möglichkeit bietet Domains anzuzeigen, die aktuell und in der Vergangenheit auf einer bestimmten IP liegen bzw. lagen.
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche Daten des gegenständlichen Services regelmäßig aktualisiert und die zu Grunde liegende Technik regelmäßig wartet, so dass möglichen Ausfällen frühzeitig vorgebeugt werden kann und somit eine regelmäßige hohe Verfügbarkeit gewährleistet ist.
Der Bieter bestätigt, dass Domains an Hand der Mailadresse im SOA (Start Of Authority) -Record gesucht werden können (falls diese Mail-Adresse angegeben ist).
Der Bieter bestätigt, dass er zu dem geforderten Service einen Zugang per API- und WEB-Interface bereitstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.06.2019
11:30
- Deutsch (DE)
07.08.2019
14.06.2019
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
10.05.2019
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