Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
VMware
ZIB 13.05 - 9952/18/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Abschluss eines Rahmenvertrages über Virtualisierungslösungen des Herstellers VMware - Software und produktnahe Dienstleistungen
123.000.000,00
EUR Euro
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Virtualisierungslösungen des Herstellers VMware - Software und produktnahe Dienstleistungen.
Preis
123.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter muss den vom Hersteller vergebenen Partnerstatus "VMware Premier Partner" (Deutschland) oder "VMware Solution Provider - Premier" (International) besitzen und einen Nachweis dem Angebot beifügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
21.06.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2019
11.06.2019
12:17
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland:
BWI GmbH
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
DRK-Suchdienst
Nationale Anti Doping Agentur
Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundespolizeipräsidium
Deutsche Bundesbank
Deutsches Patent- und Markenamt
Erdölbevorratungsverband
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Preußischer Kulturbesitz - SBB
Stiftung Preußischer Kulturbesitz - SMB
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Alexander von Humboldt-Stiftung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag
Germany Trade & Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
RKW Rationalisierungs- und Innvoationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum
Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.05.2019
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