Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Konservatorische Arbeiten von Archivgut
B 17.31 - 9652/18/VV : 1
Konservierung von Exponaten (92521210)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über konservatorische Maßnahmen
an Archivalien des Bundesarchivs
Berlin (DE300)
Berlin
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über konservatorische Maßnahmen an Archivgut für das Bundesarchiv geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für ein Jahr geschlossen und endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten Einzelauftrag in der gültigen Vertragslaufzeit vereinbart wurden. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr maximal drei Mal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Preis
09.07.2019
08.07.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr maximal drei Mal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
ja
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten Einzelauftrag in der gültigen Vertragslaufzeit vereinbart wurden. Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um jeweils ein Jahr drei Mal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Es ist ein Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung die die Risiken Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust und Diebstahl abdeckt, abgeschlossen wird. Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden 2.000.000 Euro, Vermögensschäden pro Einzelfall 1.000.000 Euro. Sofern mit dem Angebot noch keine Versicherungspolice vorgelegt werden kann, ist diese spätestens vor Zuschlagserteilung binnen einer Frist von 2 Wochen nach gesonderter Aufforderung einzureichen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Die geforderten Angaben zur Unternehmensdarstellung sind formlos auf gesonderter Anlage mit dem Angebot einzureichen. Hierzu gehört darüber hinaus die Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Ansprechpartners einschließlich Angabe der Qualifikationen und Berufserfahrung: Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter
Mindestvorgabe Berufliche Qualifikation des/der Ansprechpartners/in:
Buchbinder/in, Restaurator/in oder mit inhaltlich vergleichbarem Abschluss.
b) Referenzen
Vom Bieter sind mit dem Ausschreibungsgegenstand mindestens zwei gleichwertige Referenzobjekte für mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden selbstständig durchgeführte konservatorische Arbeiten für Bibliotheken, Archive o.ä. erachtet, die Tätigkeiten entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung zum Gegenstand mit einem monatlichen Umfang von mindestens 30 lfd. m hatten.
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Name des Archivbestands, Beschreibung der durchgeführten Arbeiten Tätigkeiten (Vereinzelung, Reinigung, etc.), Menge des bearbeiteten Archivguts in lfd. Meter, Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend), Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter benannten Referenzobjekte beim Referenzgeber in allen Angaben zu prüfen und zu verifizieren. Für die Angebotsabgabe ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
12.06.2019
11:30
- Deutsch (DE)
09.07.2019
12.06.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.05.2019
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