Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=255980Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Zubehör und Kleinteile
24.54-2912-057-2019
Teile und Zubehör für Computer (30237000)
Lieferauftrag
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung auf Abruf - mittels Webshop des Auftragnehmers - von IT-Zubehör und Kleinteilen (Festplatten, Netzwerkkabel, kleine Switche, USB-Sticks usw.)
Speichermedien (30234000)
THÜRINGEN (DEG)
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung auf Abruf von IT-Zubehör und Kleinteilen
Preis
01.08.2019
31.07.2021
Der Auftrag kann 2x um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Die max. Laufzeit beträgt 4 Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2. Eigenerklärung (Vordruck) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
2. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
3. Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
11.06.2019
12:00
- Deutsch (DE)
19.07.2019
11.06.2019
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die Ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
03.05.2019