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Ausschreibungsdetails

RV Druck und Lieferung Erhebungsunterlagen Mikrozensus (B 17.33 - 0070/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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02.05.2019

03.06.2019 11:30

03.06.2019 11:30

B 17.33 - 0070/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

02.05.2019 09:15

2019/S 086-206694

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1033
Fax: +49 2289910610-1033

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Druck und Lieferung Erhebungsunterlagen Mikrozensus

B 17.33 - 0070/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von verschiedenen Erhebungsunterlagen zur "Mikrozensuserhebung" für das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Datenübernahme- und prüfung, Druckformherstellung, Druck, Verarbeitung, Versandfertigmachen und die Lieferung von 22 verschiedenen Erhebungsunterlagen zur "Mikrozensuserhebung" für das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter.

Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 15.08.2019 bis 14.08.2020 geschlossen und umfasst zunächst den Leistungsbestandteil für das Erhebungsjahr 2020. Die Auslieferung für die deutsche Fassung der Erhebungsunterlagen muss in der 43. KW 2019 und die Auslieferung der englischen Fassung muss in der 48. KW 2019 (jeweils eintreffend) erfolgen.

Die Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung enden mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.08.2019

14.08.2020

Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 14.08.2023, für das Erhebungsjahr 2023 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss deutlich ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.

b) Vom Bieter sind mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen.

Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgendes aufweisen.

Referenzobjekt 1: Mindestens ein Referenzauftrag über Vordrucke, mindestens Format DIN A4, Umfang mindestens 40 Seiten, Druck mindestens 3/3-farbig,

Auflage mindestens 50.000 Exemplare.

Referenzobjekt 2: Mindestens ein Referenzauftrag über Faltblätter, Format DIN A4 oder DIN lang, Auflage mindestens 20.000 Expl..

Referenzobjekt 3: Mindestens ein Referenzauftrag über Vordrucke oder Faltblätter mit personalisierten Seiten und mindestens einer Perforation, mindestens Format DIN A4, Auflage mindestens 50.000 Exemplare.

Der Nachweis für die Leistungserbringung personalisierte Seiten und Perforation kann auch durch mehrere Referenzen erbracht werden.

Weitere Angaben zu den Referenzen:

Zeitraum oder -punkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend). Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind kurz zu beschreiben. Der zuständige Ansprechpartner beim Referenzgeber ist mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter gemachten Referenzangaben beim Referenzgeber zu verifizieren.

Für die Referenzen ist zwingend das Dokument "Referenzvordruck" zu verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.06.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.06.2019

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, ist dem Angebot folgendes beizufügen: Dem Angebot sind alle technischen Datenblätter für die angebotenen Materialien beizufügen. Mit Ablauf der Angebotsfrist müssen für alle angebotenen Materialien Papiermuster auf dem Postweg eingegangen sein.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

30.04.2019



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