Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Druck und Lieferung Erhebungsunterlagen Mikrozensus
B 17.33 - 0070/19/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von verschiedenen Erhebungsunterlagen zur "Mikrozensuserhebung" für das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Datenübernahme- und prüfung, Druckformherstellung, Druck, Verarbeitung, Versandfertigmachen und die Lieferung von 22 verschiedenen Erhebungsunterlagen zur "Mikrozensuserhebung" für das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 15.08.2019 bis 14.08.2020 geschlossen und umfasst zunächst den Leistungsbestandteil für das Erhebungsjahr 2020. Die Auslieferung für die deutsche Fassung der Erhebungsunterlagen muss in der 43. KW 2019 und die Auslieferung der englischen Fassung muss in der 48. KW 2019 (jeweils eintreffend) erfolgen.
Die Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung enden mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
15.08.2019
14.08.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 14.08.2023, für das Erhebungsjahr 2023 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss deutlich ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
b) Vom Bieter sind mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgendes aufweisen.
Referenzobjekt 1: Mindestens ein Referenzauftrag über Vordrucke, mindestens Format DIN A4, Umfang mindestens 40 Seiten, Druck mindestens 3/3-farbig,
Auflage mindestens 50.000 Exemplare.
Referenzobjekt 2: Mindestens ein Referenzauftrag über Faltblätter, Format DIN A4 oder DIN lang, Auflage mindestens 20.000 Expl..
Referenzobjekt 3: Mindestens ein Referenzauftrag über Vordrucke oder Faltblätter mit personalisierten Seiten und mindestens einer Perforation, mindestens Format DIN A4, Auflage mindestens 50.000 Exemplare.
Der Nachweis für die Leistungserbringung personalisierte Seiten und Perforation kann auch durch mehrere Referenzen erbracht werden.
Weitere Angaben zu den Referenzen:
Zeitraum oder -punkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend). Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind kurz zu beschreiben. Der zuständige Ansprechpartner beim Referenzgeber ist mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter gemachten Referenzangaben beim Referenzgeber zu verifizieren.
Für die Referenzen ist zwingend das Dokument "Referenzvordruck" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
03.06.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2019
04.06.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, ist dem Angebot folgendes beizufügen: Dem Angebot sind alle technischen Datenblätter für die angebotenen Materialien beizufügen. Mit Ablauf der Angebotsfrist müssen für alle angebotenen Materialien Papiermuster auf dem Postweg eingegangen sein.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.04.2019