Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie zu Datenplattformen
123-02.05-20.0075-19-I-D
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken (79300000)
Dienstleistungen
Erstellung einer "Machbarkeitsstudie zu staatlichen, digitalen Datenplattformen für die Landwirtschaft" für das BMEL.
Marktforschung (79310000)
Durchführbarkeitsstudie (79314000)
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer "Machbarkeitsstudie zu staatlichen, digitalen Datenplattformen für die Landwirtschaft" für das BMEL.
Qualitätskriterium Name: Angebotskonzept / Gewichtung: 40,00
Qualitätskriterium Name: Vorläufiger Projektzeitplan / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Detaillierte Kostenkalkulation / Gewichtung: 10,00
Preis Gewichtung: 40,00
Laufzeit in Monaten:14
ja
Vgl. Vergabeunterlagen:
1. Netzwerktreffen
2. Workshop (Fachveranstaltung, Präsentation und Diskussion der Ergebnisse)
Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung einer oder beider Optionen
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
- Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Projekte bzw. Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen bzw. privaten Empfängers ein. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die fachliche und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und muss/müssen mindestens die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kenntnisse und Erfahrungen belegen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
03.06.2019
12:00
- Deutsch (DE)
15.08.2019
03.06.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Angebote sind ausschließlich elektronisch an die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Das Angebot darf keine zip-Ordner enthalten.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe reicht der Bieter ein Angebotskonzept ein, das einen Umfang von max. 15 DIN A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, Seitenränder 2,5 cm auf allen Seiten) nicht überschreiten darf. Im Rahmen dessen ist die theoretische und methodische Umsetzung und Durchführung der Leistungserbringung unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Fragestellungen ausführlich und detailliert zu beschreiben.
G) Vorläufiger Projektzeitplan
Mit Angebotsabgabe reicht der Bieter einen vorläufigen Projektzeitplan ein, der den Beginn und den Abschluss der einzelnen Arbeitsschritte beinhaltet. Zudem ist in dem vorläufigen Projektzeitplan insbesondere die Durchführung der durchzuführenden Interviews im Kontext mit den wissenschaftlichen Aufgaben aufzugreifen.
H) Detaillierte Kostenkalkulation
Mit Angebotsabgabe reicht der Bieter eine detaillierte Kostenkalkulation ein, die alle im Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten sowie die voraussichtlich anfallenden Fremdkosten beinhaltet.
I) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
J) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
K) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
L) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
29.04.2019