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Ausschreibungsdetails

A 20 Instandsetzung Dammabsackung bei Tribsees

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.04.2019

23.05.2019 11:00

23.05.2019 11:00

2019_344

Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

26.04.2019 01:00

2019/S 082-194358

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V- Abteilung Autobahn
Postanschrift:Krakower Chaussee 2a
Postleitzahl:18273
Ort:Güstrow
NUTS:Mecklenburg-Vorpommern (DE80)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V- Abteilung Autobahn
Telefon:+49 3843-275513
Fax:+49 3843-275050

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

A 20 Instandsetzung Dammabsackung bei Tribsees

2019_344

II.1.2)
CPV-Code

Bau von Straßenbrücken (45221111)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Neubau Drei-Feld-Brücke mit Bohrpfahlgründung, Herstellung der anschließenden Straßendämme; Kappensanierung Bestandsbauwerk; Neubau Leit- und Sperrwände

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Vorpommern-Greifswald (DE80N)

Tribsees (Trebeltalniederung)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Neubau Drei-Feld-Brücke mit Bohrpfahlgründung, Herstellung der anschließenden Straßendämme; Kappensanierung Bestandsbauwerk; Neubau Leit- und Sperrwände

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.07.2019

30.04.2020

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

§ 6a EU Abs.1 VOB/A

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 6a EU Abs.2 VOB/A

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

§ 6a EU Abs.3 VOB/A a) bis i), ergänzend zu a) mindestens 2 vergleichbare Bauwerke der letzten 7 Jahre;


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2018/S 212-483731

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.05.2019

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

18.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.05.2019

11:00

Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V- Abteilung Autobahn

Krakower Chaussee 2a

18273 Güstrow

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Ort:Schwerin
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Autraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.04.2019



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