Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=254010Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
A 20 Instandsetzung Dammabsackung bei Tribsees
2019_344
Bau von Straßenbrücken (45221111)
Bauauftrag
Neubau Drei-Feld-Brücke mit Bohrpfahlgründung, Herstellung der anschließenden Straßendämme; Kappensanierung Bestandsbauwerk; Neubau Leit- und Sperrwände
Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Tribsees (Trebeltalniederung)
Neubau Drei-Feld-Brücke mit Bohrpfahlgründung, Herstellung der anschließenden Straßendämme; Kappensanierung Bestandsbauwerk; Neubau Leit- und Sperrwände
Preis
30.07.2019
30.04.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 6a EU Abs.1 VOB/A
§ 6a EU Abs.2 VOB/A
§ 6a EU Abs.3 VOB/A a) bis i), ergänzend zu a) mindestens 2 vergleichbare Bauwerke der letzten 7 Jahre;
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2018/S 212-483731
23.05.2019
11:00
- Deutsch (DE)
18.07.2019
23.05.2019
11:00
Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V- Abteilung Autobahn
Krakower Chaussee 2a
18273 Güstrow
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Autraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
24.04.2019