Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253849Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Umsetzung der Kulturportale Weimar und Wartburg
28.1.2.2019
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Konzeption und Umsetzung der Gestaltung und Szenografie (inkl. Innenarchitektur/Raumgestaltung, Ausstattungsgestaltung, Inszenierung, Erscheinungsbild, Corporate Design etc.) sowie die redaktionelle Entwicklung und Umsetzung des inhaltlich-narrativen Contents (‚Storytelling‘) für die „Thüringer Kulturportale Weimar und Wartburg“
2.100.000,00
EUR Euro
Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Eisenach, Kreisfreie Stadt (DEG0N)
Weimar, Eisenach
Konzeption und Umsetzung der Gestaltung und Szenografie (inkl. Innenarchitektur/Raumgestaltung, Ausstattungsgestaltung, Inszenierung, Erscheinungsbild, Corporate Design etc.) einesteils sowie die redaktionelle Entwicklung und Umsetzung des inhaltlich-narrativen Contents (‚Storytelling‘) anderenteils für die „Thüringer Kulturportale Weimar und Wartburg“
Projektlaufzeit voraussichtlich 07/2019 bis 06/2021
Mit seinem Kulturkonzept hat sich das Land Thüringen dazu bekannt, die vielfältige Kulturlandschaft Thüringens über die Grenzen hinaus bekannt zu machen, die Sichtbarkeit der kulturellen Angebote zu erhöhen und die Besucher*innen Thüringens zum Verweilen bzw. zum Wiederkehren einzuladen.
Zu diesem Zweck sollen am Weimarer Stadtschloss durch die Klassik Stiftung Weimar (KSW) und im Chauffeurshaus an der Wartburg in Eisenach durch die Wartburg-Stiftung (WST) ‚Kulturportale‘ (Arbeitstitel) bzw. Besucherzentren entstehen, die sowohl Belange des Marketings (Tourismus‘) wie auch der Bildung (Vermittlung) berücksichtigen.
Ausgehend vom jeweils konkreten Ort und von konkreten, dort handelnden Personen, ggf. auch von ‚Kunstfiguren‘ und historischen Konstellationen, weiten die Portale durch ihre Funktion als Kompasse und Sprungbretter den Blick auf Thüringen und nehmen jeweils Bezug auf max. sieben weitere, inhaltlich verbundene Orte (sog. Satelliten oder Ziele), die ebenfalls vorgestellt und zu denen im Rahmen von ‚Touren‘ hingeführt wird.
Geplant ist, dass den Besucher*innen am Ziel selbst Informationen zu den jeweiligen Zielorten via App vermittelt werden.
01.07.2019
30.06.2021
4
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1.) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.
2.) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß der, in den Vergabeunterlagen, angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die 4 - 6 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
nein
ja
EFRE Förderung Kulturportal 2018 KUK 0002
Bietergemeinschaften werden zugelassen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entsprechend Auftragsunterlagen
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
22.05.2019
12:00
29.05.2019
- Deutsch (DE)
31.08.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF - Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB.
Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an.
Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix ist in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
24.04.2019
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