Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bild- und Tonproduktion sowie Sendeabwicklung des Parlamentsfernsehens einschließlich Qualitätskontrolle
ZR5-1133-2019-072-16-IK6
Produktion von Fernsehsendungen (92221000)
Dienstleistungen
Vertragsgegenstand ist die Bild- und Tonproduktion sowie die Sendeabwicklung (SAW) des Parlamentsfernsehens einschließlich Qualitätskontrolle. Die Leistungen des Auftragnehmers sollen dazu beitragen, die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit an eine neutrale und sachliche Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages zu erfüllen.
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Referat IK 6
Dorotheenstraße 101
10117 Berlin
Vertragsgegenstand ist die Bild- und Tonproduktion sowie die Sendeabwicklung des Parlamentsfernsehens einschließlich Qualitätskontrolle. Die Leistungen des Auftragnehmers sollen dazu beitragen, die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit an eine neutrale und sachliche Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages zu erfüllen.
Die Berichterstattung durch das Parlamentsfernsehen dient der Information über die Arbeit des Deutschen Bundestages und seiner Gremien.
Das Parlamentsfernsehen überträgt live, unkommentiert und in voller Länge sämtliche Plenardebatten, zahlreiche öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen sowie Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages. Eine redaktionelle Nachbearbeitung der Inhalte der jeweiligen Veranstaltung findet nicht statt. In sitzungsfreien Wochen werden die Übertragungen als Aufzeichnungen wiederholt.
Das Parlamentsfernsehen kann über www.bundestag.de, Apps für mobile Endgeräte und Smart TV empfangen werden. In Berlin wird das Signal zudem im digitalen Kabelnetz verbreitet. Das Sendesignal wird Sendeanstalten, Nachrichtenagenturen, Online-Diensten et cetera kostenlos zur Verfügung gestellt.
Preis
01.08.2019
31.07.2021
Die Auftraggeberin (AG) hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis drei Monate vor Vertragsende ausüben. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Juli 2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 250.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 4.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter muss mindestens 10 (darunter mindestens ein Produktionsingenieur, ein Produktionsingenieur für die Sendeabwicklung (SAW), ein Bildmischer sowie ein Kameramann) betragen haben. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Drei geeignete Referenzen unterschiedlicher Referenzgeber über in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen im Bereich Bild- und Tonproduktion sowie Sendeabwicklung einschließlich Qualitätskontrolle (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Für alle Personen, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind (mindestens 19), muss je ein vollständig ausgefüllter "Vordruck Mitarbeiterprofil" mit dem Angebot eingereicht werden. Aus diesem muss hervorgehen, dass die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
• vier Produktionsingenieure
• ein Produktionsingenieur für die SAW
• vier Kameraleute
• ein lichtsetzender Kameramann
• vier Bildmischer
• ein Toningenieur
• ein Beleuchter
• ein Bediener Schriftgenerator (SG-Operator)
• zwei Cutter
- Eigenerklärung über die Ausstattung der Schnittplätze
• Mitarbeiterprofil "Produktionsingenieur"
Einschlägige Ingenieursausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten ODER Facharbeiterausbildung (Nachrichtentechnik oder Medienproduktionstechnik) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten
• Mitarbeiterprofil "Produktionsingenieur SAW"
Einschlägige Ingenieursausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich SAW bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten ODER Facharbeiterausbildung (Nachrichtentechnik oder Medien-produktionstechnik) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich SAW bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten
• Mitarbeiterprofil "Kameramann"
Ausbildung zum Kameramann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit ferngesteuertem Robotic-System ODER vier Jahre Berufserfahrung mit ferngesteuertem Robotic-System
• Mitarbeiterprofil "lichtsetzender Kameramann"
Ausbildung zum Kameramann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung (Einleuchten unterschiedlicher Szenarien für Studioproduktionen) ODER vier Jahre Berufserfahrung (Einleuchten unterschiedlicher Szenarien für Studioproduktionen) • Mitarbeiterprofil "Bildmischer"
Mindestens vier Jahre praktische Berufserfahrung als Bildmischer bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem über-regionalen TV-Produzenten
• Mitarbeiterprofil "Toningenieur"
Einschlägige Ingenieursausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten ODER Facharbeiterausbildung (Nachrichtentechnik oder Medienproduktionstechnik) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten
• Mitarbeiterprofil "Beleuchter"
Einschlägige Ausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
• Mitarbeiterprofil "SG-Operator" (Bediener Schriftgenerator)
Mindestens vier Jahre Berufserfahrung als SG-Operator bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten
• Mitarbeiterprofil "Cutter"
Einschlägige Berufsausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten ODER mindestens vier Jahre Berufserfahrung bei einer überregionalen Sendeanstalt oder einem überregionalen TV-Produzenten
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
21.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2019
22.05.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
17.04.2019