Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Plenumsmanagement
ZT6-1133-2019-008-17-IT3
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Dienstleistungen
Instandhaltung und Serviceunterstützung des technischen Plenumsmanagements im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenstand ist die Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Serviceunterstützung der folgenden technischen Einrichtungen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages:
• Mikrofon- und Konferenzsysteme,
• Dolmetschereinrichtungen,
• Projektionseinrichtungen
• Zuspieltechnik (Audio und Video),
• Beschallungstechnik,
• digitale Audiomatrix,
• mechanisches Audiokoppelfeld,
• Mediensteuerungen,
• eine redundante speicherprogrammierbare Steuerung (SPS),
• eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV).
Außerdem sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
• Störungsannahme und telefonischer Support (Hotline),
• 1 x jährliche Hardware-Informationen,
• Projektleitung und Qualitätskontrolle.
Preis
01.09.2019
31.08.2021
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu verlängern.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, iist die Eigenerklärung nach Punkt10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers
(Punkt 4 des Angebotsvordrucks),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als
30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlagerhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der Umsatz muss jährlich mindestens 460.000 Euro betragen haben.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (für Personen- und Sachschäden).
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzaufträge müssen bei mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern erbracht worden sein und müssen insbesondere folgende Installations- oder Instandhaltungsleistungen umfasst haben:
• Mischpultsysteme und digitale Kreuzschienen des Typs Stagetec Auratus, Cantus und
Aurus, CRESCENDO oder AVATUS beziehungsweise Nexus oder Nexus Star,
• SPS Anlagen vom Typ Siemens S5/S7 und
• fest installierte Dolmetscher- und Infrarotübertragungstechnik und
• komplexe Beschallungsanlagen mit mehreren Lautsprechern und mindestens acht Endverstärkern und
• Induktionsübertragungsanlagen.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln
muss.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Für alle Personen, die als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung zur Leistungserbringung eingesetzt werden (mindestens zwei), muss je ein vollständig ausgefüllter "Vordruck Projektleitung" mit dem Angebot eingereicht werden. Aus diesem muss hervorgehen, dass die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
• mindestens abgeschlossene Berufsausbildung zum Facharbeiter/Techniker im Bereich der Veranstaltungs-, Medien-, Nachrichten- oder Elektrotechnik oder vergleichbare technische Ausbildung beziehungsweise höherwertige technische Ausbildung und Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich der Medientechnik (mindestens ein Jahr).
Dem ausgefüllten Vordruck ist außerdem ein Ausbildungsnachweis beizufügen (für Programmierer sind Nachweise der Qualifikation beizufügen).
- Für alle übrigen Personen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden (mindestens vier), muss je ein vollständig ausgefüllter "Vordruck Mitarbeiter/Unterauftragnehmer" (Anlage VI zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag) mit dem Angebot eingereicht werden. Aus diesem muss hervorgehen, dass die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
• mindestens abgeschlossene Berufsausbildung zum Facharbeiter/Techniker im Bereich der Veranstaltungs-, Medien-, Nachrichten- oder Elektrotechnik oder vergleichbare technische Ausbildung beziehungsweise höherwertige technische Ausbildung (für Programmierer sind Nachweise der Qualifikation beizufügen).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
21.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
01.08.2019
22.05.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Hierfür ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.04.2019