Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=252941Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Straßenbauverwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Durchsicht, Sortieren und Einlagern von Archivunterlagen, inkl. Entsorgung und MateriallieferungenDurchsicht, Sortieren und Einlagern von Archivunterlagen, inkl. Entsorgung und Materiallieferungen
0333-555-00-2019-332
Archivierung (79995100)
Dienstleistungen
Durchsicht, Sortieren und Einlagern von Archivunterlagen, inkl. Entsorgung und MateriallieferungenDurchsicht, Sortieren und Einlagern von Archivunterlagen, inkl. Entsorgung und Materiallieferungen
930.000,00
EUR Euro
Landkreis Rostock (DE80K)
Güstrow
Durchsicht, Sortieren und Einlagern von Archivunterlagen, inkl. Entsorgung und MateriallieferungenDurchsicht, Sortieren und Einlagern von Archivunterlagen, inkl. Entsorgung und Materiallieferungen
930.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:12
ja
Digitalisierung von Akten
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (siehe Eigenerklärung)
- Eigenerklärung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzliste über vergleichbare Dienstleistungsaufträge
- siehe Leistungsbeschreibung Pkt4 Fachkräfte
- Eigenerklärung
mind. 2 vergleichbare Referenzen
mind. 2 Fachkräfte
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Verkürzung durch Vorinformation
nein
2018/S 245-560383
16.05.2019
13:00
- Deutsch (DE)
24.06.2019
16.05.2019
13:00
Rostock
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15.04.2019