Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs- und Objektschutzleistungen im BMEL Berlin
123-02.05-20.0316-17-I-F
Bewachungsdienste (79713000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Bewachungs- und Objektschutzleistungen im BMEL, Dienstsitz Berlin.
Berlin (DE30)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Durchführung des Pforten- und Sicherheitsdienstes auf der Liegenschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Wilhelmstraße 54 in 10117 Berlin für die Dauer von drei Jahren. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
01.01.2020
31.12.2022
nein
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr, bis 31. Dezember 2023, verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftlliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts
• Haftpflichtversicherungsnachweis
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
• Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
20.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter Punkt III.1.4 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen
• das Leistungsverzeichnis
• die Angebotsbestätigung
• eine Aufschlüsselung des Angebotspreises sowie
• ein Qualitätskonzept
mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen) .
C)
Im Rahmen der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist eine Besichtigung der Liegenschaft und der Gegebenheiten vor Ort vorgeschrieben. Die Besichtigungstermine finden am 08.05.2019 und 09.05.2019 jeweils um 10:00 Uhr und um 13:00 Uhr statt. Eine Teilnahme des Bieters an einem dieser Besichtigungstermine ist zwingend erforderlich, um Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort zu erlangen. Die Teilnahme an der vorgeschriebenen Besichtigung ist vom Bieter im Rahmen seines Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) nachzuweisen.
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
E)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG sowie zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. Die Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Die Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
H)
Alle Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "Meine e-Vergabe" beizufügen.
I)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
15.04.2019