Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Serverschränke - Spezialschränke (ZIB13.06-9931/18 VV:2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

15.04.2019 (letzte Änderung am 13.05.2019)

23.05.2019 11:30

23.05.2019 11:30

ZIB13.06-9931/18 VV:2

Beschaffungsamt des BMI

13.05.2019 10:34

2019/S 075-177450

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-3535
Fax:+49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Serverschränke - Spezialschränke

ZIB13.06-9931/18 VV:2

II.1.2)
CPV-Code

Vermittlungsschränke (32543000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung und Montage von Spezial-Serverschränken inkl. Zubehör.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

15.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Server (48820000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Die Lieferleistung erfolgt zu Behörden und Einrichtungen des

Bundes innerhalb Deutschlands.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung und Montage von Spezial-Serverschränken inkl. Zubehör sowie optionaler Wartung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

15.000.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre

möglich.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Der Gesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers pro Jahr in den Jahren 2015, 2016, 2017 muss mindestens 7,5 Mio. € betragen.

Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Vergabestelle behält sich eine Verifizierung nur für das Compute Rack anhand des Dokuments "08_Kriterienkatalog Leistung" (Zeilen 70-91) vor einer Beauftragung vor.

Eine Verifizierung wird - soweit nichts anderes vereinbart ist - bei dem Bieter stattfinden. Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe hierzu sein Einverständnis.

Für die Bieter besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Verifizierung. Mit Hilfe einer Verifizierung sollen Unsicherheiten und Zweifel, die bei der Angebotsauswertung zu Angaben im Angebot aufgetreten sind, ausgeräumt werden.

Der jeweilige Bieter wird zeitgerecht zur Verifizierung aufgefordert. Es wird davon ausgegangen, dass bieterseitig, soweit im Angebot nichts Gegenteiliges angegeben, grundsätzlich alle geforderten Leistungsmerkmale zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einem Testmuster realisiert sind. Es wird daher von einer kurzen Vorlaufzeit für die Verifizierungen ausgegangen, d.h. maximal zwei Wochen.

Der konkrete Zeitpunkt der Verifizierung wird im Verlauf des Verfahrens dem/den entsprechenden Bietern rechtzeitig bekannt gegeben bzw. mit diesen abgestimmt. Zeitpunkt und Umfang der Verifizierung sind dabei abhängig vom Ergebnis der Angebotsprüfung/-wertung. Die Verifizierung wird einen Zeitraum von nicht mehr als einem Tag erfordern.

Können die angeforderten Verifizierungen nicht zum gemeinsam vereinbarten Termin genutzt werden und kann auch kein zeitnaher Ausweichtermin vereinbart werden, so behält sich die Vergabestelle den Ausschluss des Angebotes vor.

Der Bieter stellt Teststellungen einschließlich seiner Testunterstützungsleistungen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Soweit eine Kostenerstattung wegen des besonderen Aufwands notwendig erscheint, wird zeitgerecht eine einvernehmliche Regelung hierzu getroffen.

Die für den Testbetrieb erforderliche Betriebsgenehmigung sowie Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache vorzulegen.

Ein vorgestelltes System wird intensiven Tests unterzogen. Für Schäden an nicht einwandfreien Mustern (z.B. durch Überlastung bei der Erprobung) und für leicht fahrlässig verursachte Schäden, etwa durch Bedienfehler der Gutachter, wird keine Haftung übernommen. Die ausschreibende Stelle setzt voraus, dass vorgestellte Systeme hinreichend eigensicher sind.

Ein Mangel kann auch nicht durch Übererfüllung anderer Kriterien / Forderungen oder anderweitig, z. B. durch Menge, Umfang, Qualität oder Preis kompensiert werden.

Diese Verifizierung erfolgt zunächst mit den drei Bietern, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben in der Rangfolge des günstigsten Angebots. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot, der die Kriterien gem. Dokument "08_Kriterienkatalog Leistung", Zeilen 70-91, vollständig erfüllt, erhält den Zuschlag. Eine nicht vollständige Erfüllung führt zum Ausschluss vom Angebot. Ein Mangel kann auch nicht durch Übererfüllung anderer Kriterien / Forderungen oder anderweitig, z. B. durch Menge, Umfang, Qualität oder Preis kompensiert werden.

Sollten die ersten drei Bieter alle nicht die Kriterien der Verifizierung erfüllen, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter mit den nächstgünstigsten Preisen rangfolgig zur Verifizierung aufzufordern und ggf. den Zuschlag zu erteilen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.05.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

27.08.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.05.2019

11:31

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik

Deutschland und folgende Bedarfsträger:

1. Informationtechnikzentrum Bund (ITZBund)

2. Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)

3. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

4. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5 (BImA)

5. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

6. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnstPT)

7. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

8. Bundesrechnungshof (BRH)

9. Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ)

10. Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ)

11. DRK-Suchdienst Standort Hamburg (DRK-S)

12. Erdölbevorratungsverband KdöR (EBV)

13. Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

14. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (KAS)

15. Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (RLS)

16. Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM)

17. Umweltbundesamt (UBA)

18. Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.04.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

08.05.2019


12.05.2019




13.05.2019


13.05.2019




08.05.2019


12.05.2019




08.05.2019


08.05.2019




08.05.2019


08.05.2019




96d1b1f9-d3ef-4080-b1a7-51376bc59095