Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Instandsetzung Pumpen
ZR5-1133-2019-069-12-BL380
Pumpen (42122000)
Lieferauftrag
Lieferung sowie Inbetriebnahme- und Instandsetzungsservice von Pumpen und deren Komponenten für diverse Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Ja
maximale Anzahl an Losen: 3
Lieferung Pumpen Grundfos GmbH
Pumpen (42122000)
Berlin (DE300)
Berlin
Der Deutsche Bundestag betreibt verschiedenste versorgungstechnische Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Heizkessel, Dampferzeuger, Kältetechnik, Sanitäranlagen,
Heizung, Klima, Lüftung, Fernwärme und Feuerlöschtechnik. Hierfür werden Pumpen, Armaturen und Komponenten benötigt.
Los 1: Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pumpen, Armaturen und deren Komponenten der Firma Grundfos GmbH sowie ein Inbetriebnahme- und Instandsetzungsservice durch den Auftragnehmer (AN)
Preis
01.08.2019
31.07.2021
zuzüglich 2 Verlängerungsoptionen seitens der Auftraggeberin für je 1 weiteres Jahr
nein
nein
Lieferung Pumpen WILO SE
Pumpen (42122000)
Berlin (DE300)
Berlin
Der Deutsche Bundestag betreibt verschiedenste versorgungstechnische Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Heizkessel, Dampferzeuger, Kältetechnik, Sanitäranlagen,
Heizung, Klima, Lüftung, Fernwärme und Feuerlöschtechnik. Hierfür werden Pumpen, Armaturen und Komponenten benötigt.
Los 2: Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pumpen, Armaturen und deren Komponenten der Firma WILO SE sowie ein Inbetriebnahme- und Instandsetzungsservice durch den AN
Preis
01.08.2019
31.07.2021
zuzüglich 2 Verlängerungsoptionen seitens der Auftraggeberin für je 1 weiteres Jahr
nein
nein
Lieferung Pumpen KSB SE & Co. KGaA
Pumpen (42122000)
Berlin (DE300)
Berlin
Der Deutsche Bundestag betreibt verschiedenste versorgungstechnische Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Heizkessel, Dampferzeuger, Kältetechnik, Sanitäranlagen, Heizung, Klima, Lüftung, Fernwärme und Feuerlöschtechnik. Hierfür werden Pumpen, Armaturen und Komponenten benötigt.
Los 3: Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pumpen, Armaturen und deren Komponenten der Firma KSB SE & Co. KGaA sowie ein Inbetriebnahme- und Instandsetzungsservice durch den AN
Preis
01.08.2019
31.07.2021
zuzüglich 2 Verlängerungsoptionen seitens der Auftraggeberin für je 1 weiteres Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlich mindestens 200.000 Euro), soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte (darunter mindestens drei Fachkräfte mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung oder abgeschlossenem technischem Studium), gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Lieferung von Pumpen und Armaturen
für Los 1 des Herstellers Grundfos GmbH,
für Los 2 des Herstellers WILO SE und
für Los 3 des Herstellers KSB SE & Co. KGaA.
- Nachweis über die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebeoder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens oder
Nachweis der fachlichen Befähigung:
Nachweis über den Besitz der Fertigkeiten, praktischen und theoretischen Fachkenntnisse sowie Erfahrungen, die für eine fachgerechte, den anerkannten Regeln der Technik und den Erfordernissen der Sicherheit und Hygiene entsprechende Ausführung aller Installationsarbeiten notwendig sind. Der Nachweis der fachlichen Befähigung ist grundsätzlich erbracht, wenn der verantwortliche Fachmann des Unternehmens:
• die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk oder Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk abgelegt hat oder
• die Abschlussprüfung an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule in einem dem Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk entsprechenden Fachgebiet bestanden und im Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt hat oder
• anstelle der Gesellenprüfung mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit nachweisen kann.
- Nachweis über den Besitz einer Handwerkskarte für die Berufe Installateur und Heizungsbauer oder Feinwerkmechaniker.
- Nachweis von mindestens einem Seminarbesuch über die bedarfsgerechte Unterweisung des Fachpersonals des Bieters in den Gebieten Sicherheit und Gesundheit.
- Für Los 1: Nachweis als zertifizierter Fachbetrieb für Inlandseinsätze der Grundfos GmbH.
- Für Los 2: Zulassung als Werksservice oder Werkskundendienst oder autorisierter Servicepartner des Unternehmens WILO SE.
- Für Los 3:
• Zulassung als KSB-Premium-Service- und Vertriebs- Pumpenpartner und
• Zulassung als KSB-autorisierter Automationsspezialist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
20.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2019
20.05.2019
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www. evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.
- Es können Angebote für ein Los, für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
05.04.2019
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