Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
IKT Vor-Ort-Service für das BMI
B 14.10 - 0057/16/VV : 2
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
IKT Vor-Ort-Service für das BMI
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Vor-Ort-Services umfassen IMAC-Leistungen (Installieren, Umzug, Hinzufügen und Verändern) für IT- und auch KT-Endgeräte in den Liegenschaften des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensgröße' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1 im Kriterienkatalog).
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss mindestens 1,2 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl.
Kriterium AE.2 im Kriterienkatalog).
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten 3 Jahre mindestens 25 Mitarbeiter pro Jahr betragen (vgl. Kriterium AE.3 im Kriterienkatalog).
Mindestens drei Projektreferenzen mit zur ausgeschriebenen Leistung vergleichbarem Umfang und Inhalt sind mit dem Angebot einzureichen. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 2 Jahre IMAC-Leistungen bei mindestens 1000 Arbeitsplätzen erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn sich die beschriebenen Leistungen mit dem Leistungsspektrum der vorliegenden Leistungsbeschreibung decken. Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu
benennen (vgl. Kriterium AE.5 im Kriterienkatalog).
Alle Leistungen sind in einem sicherheitssensiblen Bereich zu erbringen. Der Auftragnehmer muss sich daher in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft befinden. Falls er sich dort nicht befindet, muss er sich dazu bereit erklären, die Aufnahme zu erlangen. Für die beim Bedarfsträger zum Einsatz kommenden Beschäftigten des Auftragnehmers wird eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) nach § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt (vgl. Kriterium AE.4 im Kriterienkatalog).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.08.2019
14.05.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.04.2019
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