Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeiten zur Zwischenklasse des FFS Clupea - 2019
123-02.05-20.0008-19-I-D
Reparatur und Wartung von Schiffen (50241000)
Dienstleistungen
Arbeiten zur Zwischenklasse des FFS Clupea - 2019.
Not specified / Other (00)
FFS "Clupea" am Werftort des Auftragnehmers
Auftragsgegenstand ist die Durchführung diverser Arbeiten zur Zwischenklasse des Fischereiforschungsschiffes (FFS) "Clupea" (Rostock) [BRZ 241, LüA 28,80 m, BüA 7,88 m, Tiefgang max. 2,40 m]. Die Arbeiten dienen dem Erhalt der Klasse, die dem Schiff von der Klassifikationsgesellschaft [Det Norske Veritas/Germanischer Lloyd (DNV/GL)] erteilt wurde. Zusätzlich dienen die Arbeiten der Prüfung bzw. Erneuerung der flaggenstaatlichen Zeugnisse, die von der Berufsgenossenschaft Verkehr (BGV)-Dienststelle Schiffssicherheit erteilt wurden.
Qualitätskriterium Name: Werftzuschlag / Gewichtung: 25,00
Preis Gewichtung: 75,00
22.07.2019
30.08.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
05.07.2019
23.05.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung vor Ort (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung vor Ort in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
G) Versicherungspolice oder Absichtserklärung eines Versicherers (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen während der Dockzeit an dem Schiff verursacht werden sowie für einen durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursachten Totalverlust. Er ist verpflichtet, für angemessenen Versicherungsschutz mindestens bis zur Höhe von 5.000.000,00 Euro zu sorgen (beispielsweise entsprechend den Bedingungen für die Versicherung von Haftpflicht und Reparaturrisiken von Schiffswerften) (siehe Vergabeunterlagen). Den Nachweis der Versicherung hat er bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen, entweder durch Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers.
Die Versicherungspolice oder die Absichtserklärung eines Versicherers ist einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
H) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
04.04.2019
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