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Ausschreibungsdetails

Unterkunftsmöbel Neuausstattung BWZ Münster (343-2019-0098)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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05.04.2019

23.04.2019 11:00

23.04.2019 11:00

343-2019-0098

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

05.04.2019 11:15

2019/S 069-161764

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift:Sautierstraße 32
Postleitzahl:79104
Ort:Freiburg
NUTS:Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228303-16380
Fax:+49 228303-49819
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Unterkunftsmöbel Neuausstattung BWZ Münster

343-2019-0098

II.1.2)
CPV-Code

Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien (39143110)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Unterkunftsmöbel für Neuausstattung Reihenhäuser des BWZ in Münster Gremmendorf

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Bettroste (39143111)

Kleiderschränke (39143121)

Kommoden (39143122)

Schränke und Regale (39141100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)

Generalzolldirektion, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der BFinV, 48161 Münster / Westfalen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

288 Betten, 288 Lattenroste, 288 Standregale, 288 Kommoden und 96 Kleider-/Wäscheschränke als Erstausstattung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2019

15.07.2019

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Der Erstbelegungstermin am 29.07.2019 ist zwingend einzuhalten. Sofern die Unterkunftszimmer für die Nachwuchskräfte bis zu diesem Zeitpunkt nicht möbliert und bezugsfertig zu Verfügung stehen, besteht beim BWZ in Münster ein Fehlbestand von bis zu 288 Unterkunftsmöglichkeiten! Der Bedarfsträger müsste in diesem Fall daher kurzfristig eine anderweitige Unterbringung von bis zu 288 Nachwuchskräfte, zum Beispiel in Hotels, organisieren, was letztendlich, sofern überhaupt realisierbar, einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten würde (bei einem geschätztem Übernachtungspreis von 60 € pro Person/Nacht wären dies bis zu 17.280 €/Nacht).

Bei der Durchführung des Verfahrens im Regelverfahren bliebe den potentiellen Auftragnehmern im optimalen Fall gerade einmal rd. 5 1/2 Wochen für die Herstellung, die Lieferung der Möbel und die verwendungsbereite Montage der Möbel. In der Regel ist bei Möbeln den Lieferanten eine Lieferfrist von mindestens 6 bis 8 Wochen einzuräumen.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.04.2019

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.04.2019

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.

Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.04.2019



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