Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterkunftsmöbel Neuausstattung BWZ Münster
343-2019-0098
Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien (39143110)
Lieferauftrag
Unterkunftsmöbel für Neuausstattung Reihenhäuser des BWZ in Münster Gremmendorf
Bettroste (39143111)
Kleiderschränke (39143121)
Kommoden (39143122)
Schränke und Regale (39141100)
Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Generalzolldirektion, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der BFinV, 48161 Münster / Westfalen
288 Betten, 288 Lattenroste, 288 Standregale, 288 Kommoden und 96 Kleider-/Wäscheschränke als Erstausstattung
01.07.2019
15.07.2019
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Erstbelegungstermin am 29.07.2019 ist zwingend einzuhalten. Sofern die Unterkunftszimmer für die Nachwuchskräfte bis zu diesem Zeitpunkt nicht möbliert und bezugsfertig zu Verfügung stehen, besteht beim BWZ in Münster ein Fehlbestand von bis zu 288 Unterkunftsmöglichkeiten! Der Bedarfsträger müsste in diesem Fall daher kurzfristig eine anderweitige Unterbringung von bis zu 288 Nachwuchskräfte, zum Beispiel in Hotels, organisieren, was letztendlich, sofern überhaupt realisierbar, einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten würde (bei einem geschätztem Übernachtungspreis von 60 € pro Person/Nacht wären dies bis zu 17.280 €/Nacht).
Bei der Durchführung des Verfahrens im Regelverfahren bliebe den potentiellen Auftragnehmern im optimalen Fall gerade einmal rd. 5 1/2 Wochen für die Herstellung, die Lieferung der Möbel und die verwendungsbereite Montage der Möbel. In der Regel ist bei Möbeln den Lieferanten eine Lieferfrist von mindestens 6 bis 8 Wochen einzuräumen.
ja
23.04.2019
11:00
- Deutsch (DE)
01.07.2019
23.04.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
03.04.2019