Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Risikobewertung
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Übersetzungen
123-02.05-20.0005-19-I-D
Übersetzungsdienste (79530000)
Dienstleistungen
Durchführung wissenschaftlicher Übersetzungen sowie Überprüfung und Korrektorat bereits übersetzter wissenschaftlicher Texte und Publikationen.
Berlin (DE30)
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Max-Dohrn-Straße 8-10
10589 Berlin
Deutschland
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung wissenschaftlicher Übersetzungen sowie die sprachliche Überarbeitung und das Korrektorat bereits übersetzter wissenschaftlicher Texte und Publikationen. Der Auftragnehmer erstellt und pflegt au-ßerdem ein deutsch-englisches Glossar.
Qualitätskriterium Name: Übersetzung des Probetextes 1 / Gewichtung: 12,50
Qualitätskriterium Name: Übersetzung des Probetextes 2 / Gewichtung: 12,50
Qualitätskriterium Name: Übersetzung des Probetextes 3 / Gewichtung: 12,50
Qualitätskriterium Name: Übersetzung des Probetextes 4 / Gewichtung: 12,50
Qualitätskriterium Name: Konzept / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Personalqualifikation / Gewichtung: 10,00
Preis Gewichtung: 30,00
Laufzeit in Monaten:36
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet die Rahmenvereinbarung nach zwölf Monaten oder bei Erreichung bzw. Ausschöpfung der in den Vergabeunterlagen festgelegten maximalen Abrufmenge.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Referenzen (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste (siehe Vergabeunterlagen) der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- bzw. Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Ansprechpartners des Auftraggebers ein. Diese Referenz/en muss/müssen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
08.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
09.08.2019
08.05.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Muster und Proben
Muster und Proben müssen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt sein.
Näheres zur Form und zum Inhalt der Arbeitsproben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
C) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
D) Angebote sind ausschließlich elektronisch an die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Das Angebot darf keine zip-Ordner enthalten.
E) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
F) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
G) Arbeitsproben
Mit Angebotsabgabe sind insgesamt vier Arbeitsproben einzureichen (jeweils eine Übersetzung der Probetexte 1 bis 4 (siehe Vergabeunterlagen)).
H) Konzept
Mit Angebotsabgabe ist ein Konzept (mindestens eine und maximal drei DIN A4-Seiten) vorzulegen, in dem
a) die internen Arbeitsabläufe zur Erstellung von Übersetzungen und
b) die Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Übersetzungen,
unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Rahmenbedingungen, ausführlich und detailliert beschrieben werden.
I) Personalqualifikation
Das für die Erbringung der Leistung vorgesehene Personal ist fachlich entsprechend der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen qualifiziert.
J) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
K) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
L) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
M) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
02.04.2019