Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Produktionsdruckern, Online-Broschürenfinishern und Produktions-Workflowsoftware in zwei Losen
ZR5-1133-2019-051-16-BL5
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)
Lieferauftrag
Zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben der Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Verwaltung des Deutschen Bundestages werden insgesamt sieben Druckzentren innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages mit der erforderlichen Drucktechnik ausgestattet. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin die Drucktechnik gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses auf Mietbasis zur Verfügung.
Die Vergabe erfolgt in insgesamt zwei Losen. Drucktechnik und Software werden pro Los zusammen ausgeschrieben, um technische Konflikte zwischen den Hardwarekomponenten einerseits und der Workflow-Software anderseits zu vermeiden. Im Los 1 werden die Ausstattungen von drei Druckzentren und in Los 2 werden die Ausstattungen von vier Druckzentren mit jweils unterschiedlichen Stellplätzen erfasst.
Ja
alle Lose
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflowsoftware
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)
Berlin (DE300)
Die Leistung umfasst die komplette betriebsfertige Ausstattung der Druckzentren mit Hardware und Software (einschließlich Zubehör wie Kabel et cetera) gemäß Leistungsverzeichnis, die Störungsbeseitigung und Wartung einschließlich etwa vorgeschriebener technischer Überprüfungen, die Einweisung der Nutzer, die Versorgung mit allen Verbrauchsmaterialien wie Toner und Heftklammern (kein Papier), quartalsmäßige Reports und Dokumentationen, etwaige Einsätze im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie etwa internationale Tagungen oder die Bundesversammlung, die etwaige Umsetzung von Geräten, die Rücknahme aller Verpackungen und Tonerbehälter sowie den späteren Abbau und die Rücknahme der Systeme.
Folgende Mengen werden beauftragt:
1.) S/W-Produktionsdrucker ab 127 ppm simplex und 221 ppm duplex 1 Stück
2,) S/W-Produktionsdrucker ab 180 ppm 2 Stück
3.) S/W-Produktionsdrucker ab 110 ppm 4 Stück
4.) Farb-Produktionsdrucker ab 80 ppm 5 Stück
5.) Online-Broschürenfinisher 4 Stück
6.) Produktions-Workflowsoftware (Drucksoftware) 3 Lizenzen
Die Geräte und die Software sind teilweise mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen zu liefern. Näheres ist der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
15.08.2019
14.08.2024
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern. Sie kann diese Option bis sechs Monate vor Vertragsende ausüben.
nein
nein
Anmietung von Produktionsdruckern, Booklet-Finishern und Produktions-Workflowsoftware
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)
Berlin (DE300)
Die Leistung umfasst die komplette betriebsfertige Ausstattung der Druckzentren mit Hardware und Software (einschließlich Zubehör wie Kabel et cetera) gemäß Leistungsverzeichnis, die Störungsbeseitigung und Wartung einschließlich etwa vorgeschriebener technischer Überprüfungen, die Einweisung der Nutzer, die Versorgung mit allen Verbrauchsmaterialien wie Toner und Heftklammern (kein Papier), quartalsmäßige Reports und Dokumentationen, etwaige Einsätze im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie etwa internationale Tagungen oder die Bundesversammlung, die etwaige Umsetzung von Geräten, die Rücknahme aller Verpackungen und Tonerbehälter sowie den späteren Abbau und die Rücknahme der Systeme.
Folgende Mengen werden beauftragt:
1.) S/W-Produktionsdrucker ab 120 ppm 16 Stück
2,) Farb-Produktionsdrucker ab 80 ppm 8 Stück
3.) Online-Broschürenfinisher 8 Stück
4.) Produktions-Workflowsoftware (Drucksoftware) 5 Lizenzen
Die Geräte und die Software sind teilweise mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen zu liefern. Näheres ist der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
15.08.2019
14.08.2024
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern. Sie kann diese Option bis sechs Monate vor Vertragsende ausüben.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz je Los der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Für Los 1 muss der entsprechende Jahresumsatz jeweils mindestens 650.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
Für Los 2 muss der entsprechende Jahresumsatz jeweils mindestens 870.000 Euro betragen Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen je Los über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Die Referenzen für Los 1 müssen geeignet sein hinsichtlich der Installation, des Betriebes und/oder der Wartung von Druckereilösungen (S/W-Produktionsdruckmaschinen ab 180 ppm, vergleichbar Leistungsklasse 7; Farb-Produktionsdruckmaschinen ab 80 ppm, vergleichbar Leistungsklasse 5; Steuerungssoftware für Workflow der zuvor genannten Produktionsdruckmaschinen).
Die Referenzen für Los 2 müssen geeignet sein hinsichtlich der Installation, des Betriebes und/oder der Wartung von Druckereilösungen (S/W-Produktionsdruckmaschinen ab 120 ppm, vergleichbar Leistungsklasse 6; Farb-Produktionsdruckmaschinen ab 80 ppm, vergleichbar Leistungsklasse 5; Steuerungssoftware für Workflow der zuvor genannten Produktionsdruckmaschinen).
Die Referenzen je Los werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Aussagekräftige Produktdatenblätter mit den technischen Parametern der angebotenen Modelle für Los 1 und/oder Los 2.
- Aussagekräftige Umweltdatenblätter mit Angaben zu den Umweltanforderungen für Los 1 und/oder Los 2.
- Grundrisse je Druckzentrum für Los 1 und/oder Los 2 im Format DIN A3 mit weitestgehend maßstabsgetreu eingezeichneten Geräten als Aufstellpläne.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
28.06.2019
20.05.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar undkönnen heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen undderen Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
02.04.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.