Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248817Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Pflege der automatisierten Wetterstation Aachen (Deutscher Wetterdienst)
OV-38443/2019-SRÖ
Technische Unterstützung (71356300)
Dienstleistungen
Betreuung und Pflege der Sensorik sowie Betreuung und Pflege der Radioaktivitätsmesssysteme an der Wetterstation Aachen des Deutschen Wetterdienstes
Ja
alle Lose
Betreuung und Pflege der Sensorik
Technische Unterstützung (71356300)
Städteregion Aachen (DEA2D)
Wetterstation Aachen, Schiefdell 11, 52074 Aachen
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation zum 01.08.2019 automatisiert.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstation mit Radioaktivitätsmessungen ab 01.07.2019 bzw. 01.08.2019 ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Preis
01.08.2019
31.03.2020
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.03.2022.
nein
nein
Betreuung und Pflege der Radioaktivitätsmesssysteme
Technische Unterstützung (71356300)
Städteregion Aachen (DEA2D)
Wetterstation Aachen, Schiefdell 11, 52074 Aachen
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes wird die Wetterstation zum 01.08.2019 automatisiert.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstation mit Radioaktivitätsmessungen ab 01.07.2019 bzw. 01.08.2019 ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Preis
01.07.2019
31.03.2020
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Wird er nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.03.2022.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungsnachweise werden gefordert (gilt ggf. auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer):
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
(1) Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
(2) Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
(3) Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB
(4) Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB
(5) Ziffer 6: Erklärung einer Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 50.000,00 Euro für Personen- und mind. 100.000,00 Euro für sonstige Schäden. (Versicherungsnachweis wird ggf. von der Vergabestelle separat gefordert)
(6) Ziffer 9: Es soll eine vergleichbare Referenz mit Auftraggeber, Leistungs¬gegenstand und Auftragswert angegeben werden.
(7) Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister
Selbst zu erstellende Unterlagen
(1) Firmenvorstellung
Bescheinigung Ortsbesichtigung
Dem Angebot ist die Ortsbesichtigungsbescheinigung vorzulegen.
s. III.1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.05.2019
10:00
- Deutsch (DE)
31.07.2019
16.05.2019
10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
27.03.2019