Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Reinigung und Pflege von Mietwäsche
123-02.05-20.0271-18-I-L
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
Dienstleistungen
Lieferung, Reinigung und Pflege von Mietwäsche
Abholdienst für Wäsche (98311000)
Textilreinigung (98312000)
DEUTSCHLAND (DE)
Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Die Ausführung der Leistung erfolgt in Teilen beim Auftragnehmer und beim Auftraggeber.
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung, Überlassung, Abholung, Reinigung und Pflege von textiler Dienstwäsche des Auftraggebers für den Hauptstandort Greifswald-Insel Riems für eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren.
Qualitätskriterium Name: Qualitätsprüfung der Mietwäsche vor dem Autoklaviervorgang / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium Name: Qualitätsprüfung der Mietwäsche nach dem Autoklaviervorgang / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium Name: Anzahl der wöchentlichen Lieferungen/Abholungen / Gewichtung: 5,00
Preis Gewichtung: 35,00
01.09.2019
31.08.2025
nein
nein
Der Leistungszeitraum entspricht dem unter II 2.7 angegebenen Vertragszeitraum. Der Leistungszeitraum verschiebt sich auf den 1. des darauffolgenden Monats und endet nach Ablauf von sechs Jahren, wenn dem Auftragnehmer zwischen Zuschlagserteilung und Laufzeitbeginn weniger als zehn Wochen zur Vorbereitung der Mietwäsche (wie z. B. Wäsche beschaffen, HF-Transponder anbringen) zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textfom gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 verfügt. Hierfür ist eine entsprechende Kopie des Zertifikats vorzulegen.
- Referenzen
Der Bieter weist geeignete Referenzen der letzten höchstens drei Jahre über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunkts sowie des Kontaktes, inkl. Telefonnummer, nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und belegen, dass der Bieter in der Lage ist, die geforderten Leistungen nach Art und Umfang zu erbringen, dass die dargestellte Menge und Diversität der Dienstwäsche tatsächlich in seiner Produktionsstelle realisiert werden kann (mindestens zwei Referenzen) und dass die Reinigung nach dem Autoklaviervorgang in seiner Produktionsstelle realisierbar ist (mindestens eine Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
25.04.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2019
25.04.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Der Bieter hat eine Musterkollektion der Mietwäsche in fünffacher Ausführung mit seinem Angebot einzureichen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
E)
Mit dem Angebot ist das Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt einzureichen.
F)
Mit dem Angebot ist die Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
G)
Mit dem Angebot ist die Kostenaufschlüsselung der Mietwäsche (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt einzureichen.
H)
Mit dem Angebot ist die Berechnung des Zeitwertes der Mietwäsche (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt einzureichen.
I)
Mit dem Angebot ist die Erfüllung von ökoligischen und sozialen Kriterien nachzuweisen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
J)
Mit dem Angebot sind Angaben/ist ein Nachweis zum Umweltmanagement zu machen bzw. vorzulegen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
K)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
L)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgen.
M)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
25.03.2019