Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=247955Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Grünflächen- und Baumpflege, sowie Graureinigungsdienstleistungen beim Bundeskanzleramt
113-02300-Be 22 NA 28
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Dienstleistungen
(Los 1) Grünflächenpflege auf 62.000 m²: 27.000 m² Mäharbeiten, 5.200 m² Rasenkantenschnitt, 24.000 m² Rasenregenerationsarbeiten, 24.000 m² Rasendüngung, 4.000 m² Gehölze/Sommerblumenfächen, Gehölzflächenpflege auf Stelen, Formschnitt Heckenbepflanzungen, Fassadenbegrünung schneiden, Erziehungsschnitt Alleebäume, Unkrautbeseitigung auf Dachflächen, 12.000 m² Bewässerung, Reinigungsarbeiten
(Los 2) Baumpflege: Überprüfung der Verkehrsssicherheit, Kronenpflege, Kronensicherungsschnitt, Totholzentfernung, Überprüfung der Baumstatik mittels Resistographen, Baumfällung, Nachbehandlung stark eingekürzter Bäume
(Los 3) Graureinigung: Reinigung von 4.000 m² Verkehrswegen, von 4.288 m² Pflaster- und Plattenflächen, von 72 Treppenstufen, von 280 m Entwässerungsrinnen, von 4.600 m² Tiefgarage, von 3.700 m² Natursteinplattenflächen
Baumpflege (77211500)
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks (77311000)
Baum- und Heckenschnitt (77340000)
Reinigungsdienste (90910000)
Parkplatzreinigung (90914000)
Berlin (DE300)
Bundeskanzleramt Berlin
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
s. Punkt II.1.4
Preis
01.07.2019
31.12.2022
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Rechtsform und zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind in der Anlage "Bieterdarstellung" vorzunehmen. Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe inkl. Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung (s. Vordruck) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage an das Gewerbezentralregister (GZR) zu stellen. Sofern zutreffend, sind die Bietergemeinschaftserklärungen und die Erklärung Nachunternehmen / Eignungsleihe (s. Vordrucke) beizufügen. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bieter selbst zu erstellen.
In der Anlage "Bieterdarstellung" sind Angaben zu den Umsätzen der vergangenen drei Geschäftsjahre und zur Höhe der Deckungssummen der Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung zu machen.
Deckungssummen für
Personenschäden: mind. 2.500.000 €
Sachschäden: mind. 2.000.000 €
Vermögensschäden: mind. 500.000 €
In der Anlage "Bieterdarstellung" sind die personelle und technische Ausstattung, die für diesen Auftrag zum Einsatz kommen soll, aufzuführen. Zusätzlich sind Angaben zur beruflichen Qualifikation zu machen. Es sind je Los zwei Referenzbescheinigungen zu erbringen.
Die Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
06.05.2019
00:00
- Deutsch (DE)
07.05.2019
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Es gelten die Regelungen der §§ 155ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
22.03.2019