Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
ANÜ im Bereich IT-VOS
ZIB 12.16 - 9913/17
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Dienstleistungen
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich IT-Vor-Ort Services
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
DEUTSCHLAND (DE)
Überlassung von Arbeitnehmern im Bereich IT-Vor-Ort Service
30.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:12
Dreimalig, um jeweils ein Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
- Zu allen Eignungskriterien gilt:
Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie von der Vergabestelle nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden von der Vergabestelle grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen.
Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit Angebot eingereichten Nachweise unrichtig geworden sind. Die Vergabestelle kann bzw. muss dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich.
- Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
- Es muss eine gültige AÜG Erlaubnis mit dem Angebot vorgelegt werden.
- Berufshaftpflichtversicherung
Bitte weisen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 5.000.000 € nach.
Sie haben für sich eine Eigenerklärung "Berufshaftpflichtversicherung" abgegeben.
- Es wird ein Mindestjahresumsatz auf dem Gebiet der Überlassung von IT-Arbeitskräften von 10 Mio. € gefordert, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "10_Unternehmensdarstellung" aus und fügen es dem Angebot bei.
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
- Unternehmensdaten
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken und der Eignungsprüfung. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
- Sprache
Das für die Erbringung der geforderten Leistungen vorgesehene Personal muss deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Sprachniveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Mit der Abgabe des Angebots sichert der Bieter zu, dass sein Personal diese Anforderung vollständig erfüllt.
- Bitte benennen Sie 3 Referenzen über die Überlassung von IT-Arbeitskräften die mit der hier geforderten Leistungeserbringung vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit bemisst sich insbesondere nach:
* dem Volumen: Jede Referenz muss ein Volumen von mindestens 5 Mio. € aufweisen.
* dem Leistungsgegenstand: Es muss sich um die Überlassung von Arbeitskräften im IT-Bereich handeln
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt).
• Die Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mehr als drei Monaten haben.
• Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. (Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.)
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden und dem Angebot beizufügen. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
- Unterschriebene Eigenerklärung zur Bereitschaft der Auftragnehmerin, im Rahmen des betreffenden Einzelauftrags nur ausreichend sicherheitsüberprüftes Personal nach Maßgabe des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) in der jeweils gültigen Fassung zu überlassen, als Anlage zu Ihrem Angebot.
Maßnahmen gem. Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
21.06.2019
23.04.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Neben der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die folgenden Bedarfsträger abrufberechtigt:
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telkommunikation,
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation,
Bundesinstitut für Berufsbildung,
Erdölbevorratungsverband,
Informationstechnikzentrum Bund,
Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel,
Akademie der Künste,
Alexander von Humboldt-Stiftung,
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,
DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinützige GmbH,
Deutsche Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.,
Deutscher akademischer Austauschdienst e.V.,
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik,
Germany Trade & Invest GmbH,
Hanns-Seidel-Stiftung,
Rosa-Luxemburg-Stiftung,
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus,
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas,
Stiftung Jüdisches Museum Berlin,
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten,
Bundesverwaltungsgericht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.03.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.