Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Onlinebefragungssystem
ZIB 13.02 - 9929/17/VV : 2
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Dienstleistungen
Bereitstellung eines Onlinebefragungssystems und Dienstleisungen zur Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen.
2.500.000,00
EUR Euro
Internet-Entwicklung (72420000)
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Datendienste (72300000)
DEUTSCHLAND (DE)
NUTS:DE
Rahmenvereinbarung über 2 Jahre (Bereitstellung eines Onlinebefragungssystems und Dienstleisungen zur Erstellung, Durchführung und Auswertung von Befragungen) mit der Option um 2 malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
2.500.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
optionale zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
ja
zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.8.2 Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB,). Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
5.8 Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen zur Eignung einzureichen.
Zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vgl. Ziffer 4 des Dokumentes "20_Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch".
5.8.1 Eignungsnachweise
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "10_Unternehmensdarstellung" sowie "11_Unterauftragnehmer" aus. Geben Sie jeweils für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 den Gesamtjahresumsatz (Netto) Ihres Unternehms in Euro an. Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben ihre Umsätze addiert an und weisen diese zusätzlich je Unternehmen aus. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im vorliegenden Leitfaden Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie von der Vergabestelle nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden von der Vergabestelle grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen.
Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen, Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit allerdings nur, soweit es auf die Leistungfähigkeit des jeweiligen Mitglieds ankommt. Für Dritte (insbes. Unterauftragnnehmern) sind Eignungsnachweise nur dann einzureichen, wenn sie für die Eignungsleihe (vgl. Abschnitt 5.10) relevant sind.
Des Weiteren bestätigen Sie durch die Abgabe Ihres Angebotes, die in Anlage "06_Leistungsbeschreibung" geforderten Leistungen als Mindestanforderungen zu verstehen und vollumfänglich erfüllen zu können.
5.8.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens 3 Referenzprojekte für mit dem Auftragsgegenstand gleichwertige Leistungen, mit den nachfolgenden Anforderungen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
• Mindestens zwei Referenzen beinhalten die Bereitstellung eines Online-Befragungssystems
• Eine der drei Referenzen muss die in der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen behandeln.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt).
• Die Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mehr als drei Monaten haben.
• Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. (Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.)
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
5.8.1.2 Qualitätsmanagementsystem
Beschreiben Sie Ihr firmeninternes Qualitätsmanagementsystem. Gehen Sie ggf. auf die von Ihnen adaptierten Grundlagen des Qualitätsmanagementsystems (z.B. EN ISO 9000 ff.) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Bei der Darstellung gehen Sie insbesondere auf folgende Punkte ein: Entwicklungen/Umsetzung von Befragungen. Realisierung Auftragsgegenstand, Arbeit und Zusammenarbeit intern, wie extern. Darüber hinaus schildern Sie wie sie mit Lastspitzen (Server und Dienstleistungen umgehen).
Benennen Sie die für das Qualitätsmanagement zuständige Person in Ihrem Unternehmen (Qualitätsmanagementbeauftragter).
5.8.1.3 Sicherheitsaspekte
Mit Abgabe Ihres Angebots bestätigen Sie, dass das System sowie die Daten auf Servern mit Standort EU befinden. Des Weiteren weisen Sie eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar für Ihre Serverumgebung nach.
5.8.3 Unternehmensdaten
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
07.06.2019
23.04.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall;
Deutsche Nationalbibliothek;
Unfallversicherung Bund und Bahn;
Luftfahrt-Bundesamt;
Alexander von Humboldt-Stiftung;
GIGA German Institute of Global and Area Studies;
Hanns-Seidel-Stiftung;
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik;
Nationale Anti Doping Agentur;
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau;
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH;
Verbraucherzentrale Bundesverband;
BWI GmbH;
Bodenverwertungs- und-verwaltungs GmbH
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.03.2019
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