Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 2
ZIB 12.11 - 9935/18/VV : 2
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung zu "IT-Strategie-, IT-Managementberatung VV I"
Systemberatung und technische Beratung (72220000)
DEUTSCHLAND (DE)
Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen zur Unterstützung der Bedarfsträger bei strategischen IT-Grundsatzentscheidungen und deren Umsetzung in die Praxis sowie die Beratung bei zentralen Fragestellungen des IT-Managements zur Erreichung mittel- und langfristige Behördenziele. Hier-durch soll ein wirtschaftliches, effizientes und modernes Verwaltungshandeln gefördert werden.
Los 2 adressiert die strategischen Richtungsentscheidungen im Großprojekt IT-Konsolidierung Bund. Hierzu zählen entsprechende Strategieüberlegungen für die IT-Dienstleister (z.B. hinsicht-lich des Einsatzes spezieller Technologien wie Cloud Computing), für die gemeinsame IT Bund (z.B. Dienstestrategien) und für die IT-Beschaffungsbündelung (z.B. IT Beschaffungsstrategien). Ausgenommen in diesem Kontext sind Themen aus dem Bereich der IT-Strategie des Bundes (Los 1) und der E-Government-Strategie (Los 3).
Zielgruppe ist die Leitungs- bzw. Entscheider-Ebene insbesondere der obersten und oberen Bun-desbehörden und der Verfassungsorgane einschließlich der Beauftragten für IT. Darüber hinaus erfolgt die Beratung von IT-Entscheidern bei Bundesmittelbehörden, Zuwendungsempfängern und Stiftungen des Bundes, sofern diese im Anhang "Bedarfsträgerliste" aufgeführt sind.
Ein besonderer Fokus der IT-Strategieberatung liegt auf der Gewährleistung einer frühestmögli-chen und effizienten Verbindung von IT- und Fachverwaltungsaufgaben in Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein voraussichtliches Abrufvolumen von ca. 66.000 Personentagen bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre Vertragslaufzeit zzgl. zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr) ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Abnahmemenge.
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende in der Form des § 20 Absatz 3 des Rahmenvertrages widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Jahresumsatz i.H.v. mind. 15.000.000 Euro im ausgeschriebenen Leistungsbereich innerhalb jeweils der letzten drei Jahre;mind. 70 angestellte Mitarbeiter für den ausgeschriebenen Leistungsbereich innerhalb der letzten drei Jahre pro Jahr; für die Dauer dieses Rahmenvertrags wird mit der Abgabe des Angebotes eine branchenübliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen.
Bei der Nichterfüllung der o.g. Mindestvoraussetzungen wird der Bieter ausgeschlossen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder beim Einsatz eines Unterauftragsnehmers zwecks Eignungsleihe werden die Angaben bzgl. des Jahresumsatzes und die Anzahl der Mitarbeiter addiert.
Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen, Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit allerdings nur, soweit es auf die Leistungfähigkeit des jeweiligen Mitglieds ankommt. Für Dritte (insbes. Unterauftragnnehmern) sind Eignungsnachweise nur dann einzureichen, wenn sie für die Eignungsleihe relevant sind.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens 4 Referenzprojekte für mit dem Auftragsgegenstand gleichwertige Leistungen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Folgende Anforderungen werden an die Referenzen gestellt um als gleichwertig erachtet zu werden:
Die Referenzprojekte müssen aus den letzten vier Kalenderjahren sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt) und aus dem Bereich der Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management stammen.
Die Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mehr als einem Monat haben.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Es handelt sich bei mindestens drei der vier Referenzprojekte um einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung.
Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 50 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters und der beratenden Organisation).
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
Zeitraum der Leistungserbringung,
Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
Angabe, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojektes mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Angabe der erbrachten Personentage.
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Fortsetzung zu III.1.3)
Beschreiben Sie kurz in dem Dokument "10_Unternehmensdarstellung" unter dem Punkt "weiteres" Ihr firmeninternes Qualitätsmanagementsystem. Gehen Sie ggf. auf die von Ihnen adaptierten Grundlagen des Qualitätsmanagementsystems (z.B. EN ISO 9000 ff.) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Fügen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden in Kopie bei. Benennen Sie die für das Qualitätsmanagement zuständige Person in Ihrem Unternehmen (Qualitätsmanagementbeauftragter).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
16.08.2019
16.05.2019
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Neben den unmittelbaren Bundesbehörden sind folgende Behörden abrufberechtigt:
B90Gruene, AvH, AA, BGW, BeschA, BAAIN¬Bw, BAFzA, BAG, BfJ, BKG, BSH,BSI, BfS, BVL, BfV, BaFin, BImA, BLE, BAM, Banst PT, BASt, BArbG, BEV, BFH, BfR, BKartA, BMVg, BMI, BMAS, BMBF, BMFSFJ, BMG, BMZ, BND, BnetzA, BPOL, BPjM, BR, BRH, BSA, BVA, BZgA, BVVG, Bstu, GBA, DFG, IRZ, DAAD e.V., DIMDI, DPMA, DZNE, DRK.S, EBV, GTAI, ITZ-Bund, Thünen-Institut, KBA, MWS, RKI, StBA, SBTH, SPK, SPK, UBA, UVB, vzbv-Berlin, VBG, ZITiS
Abweichend von II.1.6 ist dieses Verfahren aus technischen Gründen selbst ein Los. Das Vergabeverfahren besteht insgesamt aus drei Losen:
ZIB 12.11 - 9935/18-1/VV : 1 = Los 1
ZIB 12.11 - 9935/18-1/VV : 2 = Los 2
ZIB 12.11 - 9935/18-1/VV : 3 = Los 3
Es besteht die Möglichkeit, auf ein, mehrere oder alle Lose zu bieten.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
21.03.2019
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