Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Drucksystem color
B 14.26 - 0041/19/VV : 1
Fotokopier- und Offsetdruckgeräte (30120000)
Lieferauftrag
Anmietung Drucksystem Color
Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Lübeck
Die Leistungen umfassen die Vermietung von Hardware und Software:
- 1 Drucksystem (Produktionsdruck) color und Zubehör gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Betriebssoftware für Hardware inkl. Updates und Upgrades
- Hardwaretreiber inkl. Updates und Upgrades für MS Windows 7 und 10 64 Bit Professional
Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Systeme (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware)
- Systemservice (Aufrechterhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Betriebs-bereitschaft) gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Drucke mit und ohne Abnahmeverpflichtung, gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Lieferung von Dokumentationen
- Schulung
Preis
Laufzeit in Monaten:48
Die Vertragslaufzeit kann 1-mal jeweils bis zu 8 Wochen vor Vertragsende um 12 Monate bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 60 Monaten durch den Auftraggeber verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz Ihres Unternehmens im Bereich Drucksysteme in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 beträgt mindestens 260.000 € pro Jahr.
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten.
Sie beschäftigen Mitarbeiter, die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens im Bereich Drucksysteme in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 beträgt mindestens 4 Mitarbeiter pro Jahr.
Stellen Sie schlüssig dar, wie Sie die geforderten Serviceleistungen sicherstellen können.
Weisen Sie Ihre Projekterfahrung im Umgang mit Vermietung und Support von Drucksystemen (Produktionsdruck) nach.
Benennen Sie mindestens einen Referenzauftrag.
Für jede Referenz gelten die folgenden Mindestanforderungen:
a) Der Referenzauftrag ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Vergleichbar ist dieser, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes bezüglich Inhalt (Vermietung von Drucksystemen (Produktionsdruck) und Systemservice Vor-Ort) sowie Auftragswert umfasst sind.
b) Der Referenzauftrag hat die Drucksystemhersteller zum Gegenstand, die im Rahmen Ihres Angebots eingebunden werden.
c) Im Rahmen des Referenzauftrags wurde mindestens ein Drucksystem color (Produktionsdruck) mit einer Druckgeschwindigkeit von mind. 90 Seiten pro Minute (DIN A4 color) geliefert.
d) Der Referenzauftrag ist nicht älter, als drei Jahre (letzte Anlieferung).
e) Je Auftrag ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu hinterfragen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sie dürfen keine unvollständige Angaben machen (z.B. unter Berufung auf Geheimhaltungsverpflichtungen), wenn die Referenz gewertet werden sollen."
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.04.2019
11:30
- Deutsch (DE)
16.07.2019
23.04.2019
11:13
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Zusätzliche Angaben zur Eignung:
"Zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen einzureichen.
"
"Zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten einzureichen.
"
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
19.03.2019