Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen sowie von Broschüren und Flyern
ZT6-1133-2019-028-16-ZT5
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Lieferauftrag
Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen (Los 1) sowie von Broschüren und Flyern (Los 2) für die Verwaltung des Deutschen Bundestages
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Geschäftsdrucksachen
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Berlin (DE300)
Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen für den Deutschen Bundestag. Die Leistung umfasst für den Auftragnehmer (AN) den elektronischen Empfang der Auftrags- und Druckdaten von der Auftraggeberin (AG) und gegebenenfalls das Abholen der für die Herstellung notwendigen Auftragsunterlagen bei der AG, den Druck im Offset, im Hochdruck (Prägen, Stanzen, Nummerieren), Personalisieren im Digitaldruck, Konfektionieren, Verpacken in den Produktionsräumen des AN und Liefern der Druckstücke an die Verwendungsstellen innerhalb der Bundestagsliegenschaften sowie das Entsorgen des Verpackungsmaterials.
Preis
01.09.2019
31.08.2022
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31. August 2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Broschüren und Flyer
Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)
Berlin (DE300)
Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Broschüren und Flyern für den Deutschen Bundestag. Die Leistung umfasst für den Auftragnehmer (AN) den elektronischen Empfang der Auftrags- und Druckdaten von der Auftraggeberin (AG) und gegebenenfalls das Abholen der für die Herstellung notwendigen Auftragsunterlagen bei der Auftraggeberin (AG), den Druck im Offset, die Weiterverarbeitung, gegebenenfalls Konfektionieren und Verpacken in den Produktionsräumen des AN und Liefern der Druckstücke an die Verwendungsstellen innerhalb der Bundestagsliegenschaften sowie das Entsorgen des Verpackungsmaterials.
Preis
01.09.2019
31.08.2022
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Für Los 1 gilt ein entsprechender Jahresumsatz von mindestens 300.000 Euro. Für Los 2 gilt ein entsprechender Jahresumsatz von 225.000 Euro.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen je Los über in den letzten zwei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen für Los 1 müssen geeignet sein hinsichtlich der Akzidenzdrucksachen im Offsetdruck, Präge- und Stanzaufträge, Personalisierungen im Digitaldruck, und für Los 2 hinsichtlich des Offsetdrucks von Broschüren und Flyern. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.04.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2019
26.04.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar undkönnen heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv überÄnderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen undderen Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf dere-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagenzu verwenden
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
21.03.2019