Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Lichtumlenklamellenjalousien
ZR5-1133-2019-064-13-BL350
Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
Dienstleistungen
Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Lichtumlenklamellenjalousien im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Die Leistung umfasst die mechanische, rückstandsfreie Reinigung der 2535 Lichtumlenklamellenjalousien im Rahmen der Inspektion einschließlich Demontage, Transport zur Waschanlage, Rücktransport nach Reinigung zum Einbauort und Wiedereinbau mit den Endlagenstellungen.
Zudem sind Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch Stichprobenmessungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Leistung umfasst zudem die Instandsetzung und Störungsbeseitigung: Austausch und Richten von beschädigten bzw. verbogenen Lamellen einschließlich Leiterbänder/Führungsseile, Austausch von Motor und Motorsteuereinheiten, Endlageneinstellung mit der Wiederherstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlagen.
Die Elektroarbeiten und die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind von Elektrofachkräften auszuführen. Die eingesetzten Arbeitskräfte müssen fast täglich vor Ort sein. Die Terminkoordinierung für den Zugang zu den Büroräumen- und Besprechnungsräumen der Nutzer, in Abstimmung mit der Auftraggeberin, ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Aufgrund der Fürsorgepflicht und zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit ist beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen nur sachkundiges und ausgebildetes Personal einzusetzen.
Gemäß DGUV Regel 112-198 ist es erforderlich, dass die eingesetzten Personen die Sachkunde für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besitzen.
Aufgrund der zeitlich beschränkten Arbeitsmöglichkeiten im Deutschen Bundestag muss der AN in der Lage sein, stets den zeitgleichen Einsatz von mindestens 2 qualifizierten Arbeitskräften sicherzustellen.
Für die Störungsbeseitigung ist die Einrichtung einer 24-Stunden-Rufbereitschaft erforderlich. Für den Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort wird
montags bis donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr eine Reaktionszeit von 2 Stunden vereinbart und außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen eine Reaktionszeit von 4 Stunden.
Preis
01.08.2019
31.07.2020
Drei Verlängerungsoptionen zugunsten der Auftraggeberin für je ein Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz (jährlich mindestens in Höhe von 300.000 Euro) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
a. Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz.
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Instandsetzung an Lichtumlenklamellenjalousien und Jalousieanlagen mit Motoren, Motorsteuereinheit und maschineller Reinigung). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Arbeitskräfte (Schlosser, Metallbauer, Rollladen- und Sonnenschutzmechaniker oder vergleichbar) muss mindestens drei betragen haben.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis über die Teilnahme an der zwingenden Ortsbesichtigung (Teilnahmeformular).
- Eigenerklärung, dass der Bieter für die Erbringung der Leistung mindestens einen Mitarbeiter einsetzen kann, der Sachkunde für den Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß DGUV Regel 112-198 besitzt und mindestens einen Mitarbeiter, der die Erfahrung für die Nutzung und für den sicheren Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Information 208-019 besitzt (Anlage 4)
- Für den für die Durchführung der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 vorgesehenen Mitarbeiter ist folgendes vorzulegen:
• Ausbildungsnachweis in einem elektrotechnischen Beruf
• Eigenerklärung zur Beschäftigung des Mitarbeiters als Elektrofachkraft (Anlage 4)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
08.05.2019
12:00
- Deutsch (DE)
15.07.2019
09.05.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
20.03.2019