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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Instandhaltung Lichtumlenklamellenjalousien (ZR5-1133-2019-064-13-BL350)

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21.03.2019

08.05.2019 12:00

08.05.2019 12:00

ZR5-1133-2019-064-13-BL350

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

21.03.2019 10:15

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift:Platz der Republik 1
Postleitzahl:11011
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-227-33234
Fax:+49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Instandhaltung Lichtumlenklamellenjalousien

ZR5-1133-2019-064-13-BL350

II.1.2)
CPV-Code

Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Lichtumlenklamellenjalousien im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin-Mitte

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung umfasst die mechanische, rückstandsfreie Reinigung der 2535 Lichtumlenklamellenjalousien im Rahmen der Inspektion einschließlich Demontage, Transport zur Waschanlage, Rücktransport nach Reinigung zum Einbauort und Wiedereinbau mit den Endlagenstellungen.

Zudem sind Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch Stichprobenmessungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Leistung umfasst zudem die Instandsetzung und Störungsbeseitigung: Austausch und Richten von beschädigten bzw. verbogenen Lamellen einschließlich Leiterbänder/Führungsseile, Austausch von Motor und Motorsteuereinheiten, Endlageneinstellung mit der Wiederherstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlagen.

Die Elektroarbeiten und die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind von Elektrofachkräften auszuführen. Die eingesetzten Arbeitskräfte müssen fast täglich vor Ort sein. Die Terminkoordinierung für den Zugang zu den Büroräumen- und Besprechnungsräumen der Nutzer, in Abstimmung mit der Auftraggeberin, ist Aufgabe des Auftragnehmers.

Aufgrund der Fürsorgepflicht und zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit ist beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen nur sachkundiges und ausgebildetes Personal einzusetzen.

Gemäß DGUV Regel 112-198 ist es erforderlich, dass die eingesetzten Personen die Sachkunde für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besitzen.

Aufgrund der zeitlich beschränkten Arbeitsmöglichkeiten im Deutschen Bundestag muss der AN in der Lage sein, stets den zeitgleichen Einsatz von mindestens 2 qualifizierten Arbeitskräften sicherzustellen.

Für die Störungsbeseitigung ist die Einrichtung einer 24-Stunden-Rufbereitschaft erforderlich. Für den Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort wird

montags bis donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr eine Reaktionszeit von 2 Stunden vereinbart und außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen eine Reaktionszeit von 4 Stunden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.08.2019

31.07.2020

Drei Verlängerungsoptionen zugunsten der Auftraggeberin für je ein Jahr

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über den Umsatz (jährlich mindestens in Höhe von 300.000 Euro) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).

a. Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.

- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Einkommensteuergesetz.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Instandsetzung an Lichtumlenklamellenjalousien und Jalousieanlagen mit Motoren, Motorsteuereinheit und maschineller Reinigung). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.

- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten qualifizierten Arbeitskräfte (Schlosser, Metallbauer, Rollladen- und Sonnenschutzmechaniker oder vergleichbar) muss mindestens drei betragen haben.

- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).

- Nachweis über die Teilnahme an der zwingenden Ortsbesichtigung (Teilnahmeformular).

- Eigenerklärung, dass der Bieter für die Erbringung der Leistung mindestens einen Mitarbeiter einsetzen kann, der Sachkunde für den Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß DGUV Regel 112-198 besitzt und mindestens einen Mitarbeiter, der die Erfahrung für die Nutzung und für den sicheren Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Information 208-019 besitzt (Anlage 4)

- Für den für die Durchführung der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 vorgesehenen Mitarbeiter ist folgendes vorzulegen:

• Ausbildungsnachweis in einem elektrotechnischen Beruf

• Eigenerklärung zur Beschäftigung des Mitarbeiters als Elektrofachkraft (Anlage 4)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.05.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.05.2019

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

-Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.

-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.

-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

20.03.2019



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