Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV für Diktiergeräte, Diktiermikrofone u.Zubehör
342-2019-0068
Diktiergeräte (32332100)
Lieferauftrag
RV für Diktiergeräte, Diktiermikrofone und Zubehör
Ja
alle Lose
Diktiergeräte und Wiedergabesets
Diktiergeräte (32332100)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
1. 491 Diktiergeräte ohne Software (*540)
2. 212 Diktiergeräte mit Software (*233)
3. 308 Diktiergeräte mit Software für Client-Server (*338)
4. 316 Wiedergabesets zu 1 (*347)
5. 250 Wiedergabesets zu 2 (*275)
6. 261 Wiedergabesets zu 3 (*287)
7. 279 Fußschalter (*307)
8. 355 Kopfhörer (*390)
Geschätzte Menge (*Höchstmenge).
03.05.2019
02.05.2021
Optionale Verlängerung um ein Jahr.
nein
nein
Diktiermikrofone (drahtgebunden)
Diktiergeräte (32332100)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
470 Diktiermikrofonen drahtgebunden (*517)
Geschätzte Menge (*Höchstmenge)
Preis
03.05.2019
02.05.2021
nein
nein
Diktiermikrofone (drahtlos)
Diktiergeräte (32332100)
Kopfhörer (32342100)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
504 Diktiermikrofonen drahtlos (*554)
Geschätzte Menge (*Höchstmenge)
03.05.2019
02.05.2021
nein
nein
Headsets für Diktanten (drahtgebunden)
Diktiergeräte (32332100)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
569 Headsets (*625)
Geschätzte Menge (*Höchstmenge)
03.05.2019
02.05.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, Eigenerklärung über die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens, Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.04.2019
11:00
- Deutsch (DE)
31.05.2019
18.04.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
18.03.2019