Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245447Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung der Schulförderrichtlinie Teil schulische Berufsorientierung im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020
34-3137/27-8
Sozialforschung (79315000)
Dienstleistungen
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Richtlinie in der Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgen.
Die Bewertung soll sowohl auf Basis quantitativer als auch qualitativer Methoden durchgeführt werden. Im Zentrum soll dabei die theoriebasierte Wirkungsanalyse im Sinne der „Theory of Change“ stehen. Die Evaluierung soll darüber hinaus eine kontrafaktische Wirkungsanalyse durchführen.
In der Evaluierung sollen u.a. die folgenden Erhebungsinstrumente zum Einsatz kommen:
- Klassenzimmerbefragungen von Schülerinnen und Schülern, die auf einen Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet werden, aus teilnehmenden und nicht teilnehmenden Schulen, inklusive einer kombinierten Längsschnitt- und Querschnittsuntersuchung
- Durchführung leitfadengestützter Interviews und zweier regionaler Fallstudien
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 48 Monaten vorgesehen.
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Erfurt, Thüringen
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Richtlinie in der Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgen.
Die Bewertung soll sowohl auf Basis quantitativer als auch qualitativer Methoden durchgeführt werden. Im Zentrum soll dabei die theoriebasierte Wirkungsanalyse im Sinne der „Theory of Change“ stehen. Die Evaluierung soll darüber hinaus eine kontrafaktische Wirkungsanalyse durchführen (Vergleich von Schülerinnen und Schüler aus geförderten Schulen und Schülerinnen und Schülern aus Schulen ohne Beteiligung an der schulischen Berufsorientierung).
Ausgangspunkt der Analysen sollen zunächst sekundäranalytische Auswertungen vorhandener Daten aus dem Förderverfahren bzw. dem ESF-Monitoring bilden. Die entsprechenden Daten dienen vor allem der Analyse von Input und Output sowie von unmittelbaren Ergebnissen der Förderung. Diese beziehen sich auf die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie auf Teilnehmende, die die Berufsorientierung mit einem Zertifikat abschließen. Um Funktionsmechanismen, fördernde und hemmende Faktoren der Förderung sowie insbesondere (kausale) Wirkungen analysieren zu können, sind darüber hinaus ergänzende Erhebungen des Evaluationsteams notwendig. In der Evaluierung sollen dabei u.a. die folgenden Erhebungsinstrumente zum Einsatz kommen:
- Klassenzimmerbefragungen von Schülerinnen und Schülern, die auf einen Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet werden, aus teilnehmenden und nicht teilnehmenden Schulen, inklusive einer kombinierten Längsschnitt- und Querschnittsuntersuchung
- Durchführung leitfadengestützter Interviews und zweier regionaler Fallstudien
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter auf Basis der geforderten Evaluierungsinhalte das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben.
Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen.
Das Angebot muss zudem einen tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan enthalten, der darstellt, in welchen genauen Zeiträumen welche konkreten Arbeitsschritte vorgesehen sind.
Schwerpunktmäßig sollen in der Evaluierung folgende Fragen und Aspekte untersucht werden:
-Welche Ergebnisse und Wirkungen haben die Berufsorientierungsangebote in Bezug auf die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler? Wie entwickeln sich entsprechende Kompetenzen der Lehrkräfte?
-Welche Konzepte und Träger sind besonders erfolgreich hinsichtlich der Ziele von Maßnahmen zur schulischen Berufsorientierung? Wie gelingt es insbesondere, geschlechterspezifische Berufswahlmuster zu beeinflussen?
-Wie bewerten Teilnehmende, Unternehmen, arbeitsmarkt- und bildungspolitisch relevante Akteure die Berufsorientierungsangebote?
- Wie erfolgreich sind die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule bei der Ausbildungs- und Studienwahl? Welchen Effekt hatte hierauf die Berufsorientierung? Welche Unterschiede gibt es insbesondere zwischen jungen Frauen und Männern?
- Welche Wechselwirkungen und Synergien bzw. Förderkonkurrenzen bestehen zwischen der ESF-geförderten Berufsorientierung des Freistaats Thüringen und Berufsorientierungsangeboten des ESF-Bundesprogramms und der BA?
- Wie lassen sich Planung, Steuerung und Umsetzung der ESF-Berufsorientierung optimieren? Welche Hemmnisse müssen abgebaut, welche fördernden Faktoren verstärkt werden?
Die Auswahl der Evaluierungsfragen ist dabei nicht erschöpfend.
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
01.07.2019
30.11.2022
nein
ja
ESF Thüringen - OP 2014-2020 (CCI-NR. 2014 DE 05 SFOP 014)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende allgemeine Informationen sind vom Bieter vorzulegen:
a) Name des Instituts/Unternehmens
b) Adresse des Instituts/Unternehmens
c) Rechtsform
d) Gründungsjahr
e) Name des rechtlich Verantwortlichen
f) Ansprechpartner für die Ausschreibung
g) Telefon
h) Fax
i) E-Mail-Adresse
j) Internetadresse
k) Arbeitssprache
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung zu jahresbezogenen Angaben über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Ergänzende Hinweise/ Erläuterungen finden Sie in den Vergabeunterlagen unter: http://www.esf-thueringen.de/esf_2014/bibliothek/oeffentliches_auftragswesen/index.aspx
Darüber hinaus können die Vergabeunterlagen auf Anfrage bei der Kontaktstelle abgefordert werden.
Der Bieter muss folgendes vorlegen:
A) Liste von Referenzen aus den letzten drei Jahren aus denen hervorgeht:
• Fähigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Evaluierung,
• Fähigkeiten und Erfahrungen bei der Bewertung der EU-Strukturfondsförderung - insbesondere des ESF (soweit vorhanden) sowie von komplexen Interventionen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
• Erfahrungen mit quantitativer und qualitativer Methoden der empirischen Sozialforschung inkl. der Erfahrungen mit Datenerhebung, -verarbeitung, -auswertung und –interpretation
In dieser Liste sind anzugeben:
• Auftraggeber
• Auftragsgegenstand
• Auftragswert (brutto)
• Leistungszeitraum
• Ansprechpartner beim Auftraggeber
B) Erklärungen zur Mitarbeiterzahl
Erklärung zur
• durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren
Erklärung zur
• Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung beschäftigten Personen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind
• Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung beschäftigten Personen, die für das Projekt vorgesehen sind
C) Darstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen
Darstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen der für die Evaluierung vorgesehenen Projektleitung
Mindestens eine Person der Projektleitung muss über einen wirtschafts- oder sozial-wissenschaftlichen Hochschulabschluss und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von sozial- und/ oder arbeitsmarktpolitischen Programmen besitzen.
D) Darstellung der technischen Ausstattung und Softwareausstattung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Ergänzende Hinweise/ Erläuterungen bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit finden Sie in den Vergabeunterlagen unter: http://www.esf-thueringen.de/esf_2014/bibliothek/oeffentliches_auftragswesen/index.aspx
Darüber hinaus können die Vergabeunterlagen auf Anfrage bei der Kontaktstelle abgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
25.04.2019
12:00
- Deutsch (DE)
25.04.2019
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es ist vorgesehen die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt. Da sich die Ausführungsfrist über einen längeren Zeitraum erstreckt, steht die Finanzierung der späteren Tranchen unter Haushaltsvorbehalt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
20.03.2019