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Ausschreibungsdetails

Organisation und Durchführung von Telefonaktionen der BZgA (123-02.05-20.0030-19-I-F)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.03.2019

25.04.2019 12:00

25.04.2019 12:00

123-02.05-20.0030-19-I-F

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

16.03.2019 18:00

2019/S 053-122075

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift: Maarweg 149 - 161
Postleitzahl: 50825
Ort: Köln
NUTS: Köln (DEA2)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22868453323
Fax: +49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Organisation und Durchführung von Telefonaktionen der BZgA

123-02.05-20.0030-19-I-F

II.1.2)
CPV-Code

Öffentlichkeitsarbeit (79416000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Organisation und Durchführung von Telefonaktionen der BZgA.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit (79416100)

Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Beim Auftragnehmer vor Ort und deutschlandweit.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Organisation und Durchführung von Telefonaktionen zu ausgewählten Gesundheitsthemen der BZgA einschließlich der redaktionellen Vor- und Nachberichterstattung in Form von Resonanztexten mit den relevantesten Fragen und Antworten der Telefonaktionen sowie einer Übersicht zu den wichtigsten Serviceangeboten der BZgA ("Infokasten") zum jeweiligen Thema.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

Die Rahmenvereinbarung kann einmal um weitere zwölf Monate bis zum 30.06.2023 zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Verlängerungsoption, siehe II.2.7

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

• Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Eigenerklärung Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Referenzliste

Der Bieter weist mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen nach.

Es werden entsprechende Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt.

Diese Referenz(en) muss/müssen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und muss/müssen insbesondere die Erfüllung der folgenden Anforderung belegen:

Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Telefonaktionen im Bereich der Gesundheit/Prävention.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.04.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

26.07.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.04.2019

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

A)

Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.

B)

Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen

• das Leistungsverzeichnis,

• die Angebotsbestätigung sowie

• ein Konzept

mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen).

C)

Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.

D)

Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

E)

Bietergemeinschaften

Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG sowie zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. Die Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.

F)

Nachunternehmen/Unteraufträge

Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Die Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.

G)

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

H)

Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.03.2019



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