Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ballistische Schutzdecke
B 16.10 - 4516/17/VV : 2
Schutzausrüstung (35113000)
Lieferauftrag
Ballistische Schutzdecke
Sicherheitsvorrichtungen (35113300)
Persönliche Ausrüstung und Hilfsausrüstung (35800000)
Hochtaunuskreis (DE718)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Schutzdecken;
Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: 400 Stück; davon 84 Stück als Festbestellmenge bei Auftragserteilung.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Auftraggeberin hat die Option bzw. behält sich vor, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
ja
Die Auftraggeberin hat die Option, den Auftrag kann einmalig um 24 Monate zu verlängern.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2018/S 174-394145
29.05.2019
11:30
- Deutsch (DE)
30.09.2019
29.05.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache und auf elektronischem Wege durchgeführt; Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Nutzung der e-Vergabe-Plattform ist für Sie kostenfrei. Das Angebot und die geforderten Nachweise (mit Ausnahme des Angebotsmusters) können nur elektronisch abgegeben werden. Auf Abschnitte 1.3 und 1.6.1 des Dokuments "Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch" wird verwiesen. Weitere Informationen, insbesondere zur Registrierung, elektronischen Signatur und der elektronischen Angebotsabgabe, erhalten Sie unter http://www.evergabe-online.de und auf dem Informationsblatt zur E-Vergabe "Info E-Vergabe".
Sonstiges:
Mit Angebotsabgabe müssen folgende Nachweise und Erklärungen eingereicht werden:
1) Prüfzeugnis zur ballistischen Schutzwirkung, inkl. Prüfbericht (komplett)
2) Bedienungsanleitung der angebotenen Leistung
3) Nur auf Anforderung: Technische Materialdatenblätter
4) Nachweis Entflammbarkeitstests gem. Abschnitt 4.3, TR Ballistische Schutzausstattung (bei ballistischem Schutzmaterial: Prüfzeugnis; alle anderen nichtmetallischen Materialien: Werkszeugnisse)
5) Eigenerklärung zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit
6) Nachweis der Ist- Gesamtschutzfläche (für Weichballistik und Zusatzballistik)
7) Drei Referenzen (im Bereich von ballistischer Schutzausstattung)
8) ggf. Gleichwertigkeitsnachweise
9) ggf. Anlage "Verpflichtung Eignungsleihe"
10) ggf. Anlage "Erklärung Bewerber- Bietergemeinschaft"
11) ggf. Anlage "Unteraufträge"
12) ggf. Angebotsmuster (Menge: 1 Stück; Frist: innerhabl von maximal acht Wochen nach Aufforderung).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
12.03.2019