Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Handgehaltene ATR-Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer
B 19.11 - 7061/18/VV : 1
Spektrometer (38433000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über handgehaltene ATR-Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer
Erkennungs- und Analysegeräte (38430000)
DEUTSCHLAND (DE)
Diverse Erfüllungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FTIR-Geräten inkl. Zubehör und Schulungen.
Die Rahmenvereinbarung dient zur Deckung des Bedarfs der Analytischen Task Force des Bundes (ATF), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und ggf. weiterer Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Höchstabnahmemenge beträgt 16 Stück FTIR-Geräte und 16 Schulungen.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 8 Stück FTIR-Geräte und 8 Schulungen. Sie ist vorgesehen für die Ausstattung von sieben ATF-Standorten und des BBK mit jeweils einem FTIR-Gerät.
Die Differenz zwischen Höchstabnahmemenge und Mindestabnahmemenge - 8 weitere FTIR-Geräte und 8 weitere Schulungen - wird als variable Menge bezeichnet. Die variable Menge kann verwendet werden zur Deckung ggf. auftretender zusätzlicher Bedarfe des BBK, der ATF oder anderer Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Eine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin, die vereinbarte variable Menge ganz oder teilweise abzurufen, besteht nicht.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Angabe zu II.2.6) Geschätzter Wert:
Der auf Basis der Höchstabnahmemenge geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung beträgt 968.067,22 EUR ohne USt.
(Aus technischen Gründen kann die Angabe nicht im für II.2.6 vorgesehenen Feld erfolgen und erfolgt daher unter II.2.14 Zusätzliche Angaben.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Vordrucke "Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz" und "Sonstige Angaben zum Unternehmen" sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.04.2019
11:30
- Deutsch (DE)
26.07.2019
15.04.2019
11:45
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.03.2019