Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=244770Einrichtung des öffentlichen Rechts
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Möbel für die Thüringer Landespolizeidirektion und nachgeordnete Dienststellen
24.33-2912-074-2019
Büromöbel (39130000)
Lieferauftrag
Lieferung von Möbeln für die Thüringer Landespolizeidirektion und nachgeordnete Dienststellen
Ja
alle Lose
Büromöbel LPD
Büromöbel (39130000)
Thüringen (DEG0)
Thüringer Landespolizeidirektion und nachgeordnete Dienststellen
Lieferung von diversen Büromöbeln
31.12.2019
nein
nein
Einsatzschränke mit Aufsatz
Büromöbel (39130000)
Thüringen (DEG0)
Thüringer Landespolizeidirektion und nachgeordnete Dienststellen
Lieferung von Einsatzschränken mit Aufsatz
31.12.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01 Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
02 Eigenerklärung (Vordruck) zu einer Haftpflichtversicherung
03 Eigenerklärung zum Umweltmanagement (Vordruck)
01 Angebotsvordruck
02 Leistungsbeschreibung
03 Produktdatenblätter
04 Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) - ggf. Nachunternehmererklärung
05 Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
06 Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
07 Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Holzmöbeln (Vordruck)
08 Holz- bzw. Dekormuster (ca. 20x30 cm, helles Ahorn)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
15.07.2019
12:00
- Deutsch (DE)
29.08.2019
15.07.2019
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Verfahrenshinweise
Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden nur in digitaler Form kostenlos über die e-Vergabe des Bundes angeboten: www.evergabe-online.de
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Kommunikation mit der Vergabestelle zum Verfahren:
Sie können Anfragen ausschließlich per ANA-Web in der Webanwendung der e-Vergabe stellen. Allgemeine Fragen werden gesammelt und in einem anonymisierten Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog von der Vergabestelle beantwortet. Den Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog finden Sie in dem Ordner Vergabeunterlagen im ANA-Web und parallel auf der Bekanntmachungsseite des Verfahrens der e-Vergabe in der Ausschreibung.
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Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebotsabgabe per Post, siehe Adresse Auftraggebers oder digital über die Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe.
Angebote können Sie ausschließlich per ANA-Web in der Webanwendung der e-Vergabe versenden. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Angebote per Briefpost sind ausgeschlossen und werden nicht gewertet! Die zu signierenden Angebotsdokumente können mit folgenden Zertifikaten gültig digital signiert werden:
Link Unterstützte Zertifikate der e-Vergabe: https://www.evergabe-online.info/zertifikate
Hinweis: Falls Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, informieren Sie bitte die Vergabestelle per E-Mail (siehe oben angegebene E-Mail).So können wir Sie bei Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen per E-Mail informieren.
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Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer anonymen Nutzung selbst verantwortlich sind, sich über Änderungen im Verfahren und in den zum Download angebotenen Unterlagen zu informieren.Informieren Sie bitte die Vergabestelle oben angegeben E-Mail der Vergabestelle, um bei Änderungen von der Vergabestelle informiert zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der
Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
17.05.2019